Besondere Hinweise

Vor Studienbeginn müssen einige Formalitäten erledigt werden:

Immatrikulation / Einschreibung

Für die Einschreibung (Immatrikulation) ist das Studentensekretariat zuständig.  Es muss ein Antrag auf Einschreibung gestellt werden. Das Formular ist beim Studentensekretariat erhältlich. Setzt die Zulassung zum Studium noch einen Nachweis erforderlicher Sprachkenntnisse voraus, wird die Einschreibung erst nach der Vorlage des erforderlichen Nachweises dem Studentensekretariat möglich.

Die Einschreibungsvoraussetzungen sind:

  • Das Vorhandensein einer uneingeschränkten Zulassung zum Studium
  • Zahlungsnachweis des Semesterbeitrags
  • Abschluss einer für Deutschland gültigen Krankenversicherung
  • vollständig ausgefülltes Einschreibeformular mit einem Passfoto

Wohnsitzanmeldung und Aufenthaltsgenehmigung

Spätestens zwei Wochen nach Ihrer Ankunft in Trier müssen Sie Ihren Wohnsitz in Trier beim Bürgeramt (Rathaus) anmelden.

Für das Studium in Deutschland brauchen Sie eine gültige Aufenthaltsgenehmigung. Dafür ist das Amt für Ausländerangelegenheiten der Stadt Trier (Ausländerbehörde) zuständig. Neben einem ausgefüllten Formular sind der Auländerbehörde vorzulegen: 

  • Pass
  • 2 Passfotos 
  • Immatrikulationsbescheinigung 
  • Finanzierungsnachweis für das Studium in Trier 
  • Nachweis über eine gültige Krankenversicherung

Unterkunftsmöglichkeiten

Ihnen zur Auswahl stehen mehrere Unterkunftsmöglichkeiten in Trier:

1) Studentenwohnheime der Universität Trier

Um ein Wohnheimappartement zu erhalten, müssen Sie sich um einen Wohnheimplatz bei dem Studierendenwerk Trier (SWT) bewerben. Die Wartezeit beträgt hierfür ein bis zwei Semester.

Informationen über die Studentenwohnheime sowie die zuständigen Ansprechpartner finden Sie unter www.studibu.de.

2) Zimmerkontingent des Akademischen Auslandsamts (AAA) der Universität Trier

Das AAA vermietet Wohnheimzimmer aus eigenem Kontingent an ausländische Programmstudierende. Nähere Informationen erhalten Sie unmittelbar beim AAA.

Ihr Ansprechpartner vom Akademischen Auslandsamt für die Wohnungsvermittlung ist:

Herr Carsten Kluger, Büro V-20b

Tel. +49 (0)651 201-2808

E-Mail: klugeruni-trierde

3) Privater Wohnungsmarkt in Trier

Eine Wohnung kann auch selbst über Internetwohnungsbörsen und/oder mit Hilfe von Bekannten gefunden werden. Eine abrufbare Liste der bekanntesten Internetseiten für die Wohnungssuche finden Sie in unserem Download-Bereich.

Sprachkurse

Deutschkenntnisse

Eine der Zulassungsvoraussetzungen zum Studium ist der Nachweis erforderlicher Deutschkenntnisse bzw. Englischkenntnisse (nur für unser englischsprachiges VWL-Masterprogramm).

Als Nachweis erforderlicher Deutschkenntnisse gelten vor allem:

  • DSH-Prüfung (Deutsche Sprachprüfung für den  Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber) - Mindestniveau DSH II.
  • Test-DaF (jeder Test-Abschnitt muss zumindest mit der Note 4 bestanden werden)
  • Sprachdiplom des Kultusministeriums der Bundesrepublik Deutschland
  • Sprachdiplom des Goethe-Instituts (Oberstufe)

Studierende, die keinen der aufgelisteten Nachweise besitzen, werden zu einem Einstufungstest eingeladen. In Abhängigkeit von Ihrem Testergebnis werden Sie entweder direkt zur einer DSH-Prüfung an der Universität Trier oder zu einem einsemestrigen DSH-Vorbereitungskurs zugelassen. 

Einen dreiwöchigen DSH-Vorbereitungskurs bietet Ihnen zu Semesterbeginn auch der AStA (Allgemeiner Studentenausschuss) an. Der Kurs ist gebührenpflichtig. Weitere Informationen darüber erhalten Sie beim AStA via E-Mail an b15uni-trierde.

Im Laufe des Studiums besteht die Möglichkeit, fortgeschrittene Deutschkurse für ausländische Studierende aus dem Bereich DaF zu besuchen.

Englischkenntnisse

Für das Studium in einem unserer deutschsprachigen BWL/VWL-Masterprogramme verlangen wir keinen Nachweis über Ihre Englischkenntnisse. Es ist jedoch nicht auszuschliessen, dass im Rahmen des Studiums einige fachspezifische Lehrveranstaltungen in englischer Sprache angeboten werden bzw. englischsprachige Literatur empfohlen wird. Gute Grundkenntnisse in Englisch sind deshalb erforderlich. Studierende, die über keine ausreichenden Grundkenntnisse in englischer Sprache verfügen, können ihre Kenntnisse in einem Englischsprachkurs an der Universität Trier oder durch den Besuch einer privaten Sprachschule in Trier verbessern.

Weitere Sprachkentnisse

Für alle Studierenden der Universität Trier bietet die Universität diverse Sprachkurse (mit UNIcert) an. Weitere Informationen unter www.sfa.uni-trier.de.