Wahl der Gleichstellungsbeauftragten

Zum 25.04.2024 ist im Fachbereich IV der Universität Trier turnusgemäß das Amt der Gleichstellungsbeauftragten und deren Stellvertreterin für eine Amtszeit von drei Jahren neu zu besetzen. 

Die Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereichs hat insbesondere die Aufgabe, den*die Dekan*in sowie die Organe und Ausschüsse des Fachbereichs bei der Wahrnehmung von Aufgaben nach § 4 Abs. 1 bis 3 HochSchG zu unterstützen und dem*der Dekan*in sowie dem Fachbereichsrat regelmäßig über ihre Tätigkeit zu berichten. Sie hat das Recht, an allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen mitzuwirken, die die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Studium oder Beruf und Familie oder den Schutz von Mitgliedern und Angehörigen des Fachbereichs vor Belästigungen und sexuellen Belästigungen am Arbeitsplatz oder Studienplatz betreffen, und kann dem*der Dekan*in und Fachbereichsrat auf diesen Gebieten Maßnahmen vorschlagen.

Alle interessierten weiblichen Mitglieder des Fachbereichs IV der Universität Trier werden ausdrücklich zur Bewerbung um das Amt der Gleichstellungsbeauftragten FB IV aufgefordert. Wiederbestellungen sind möglich.

 

Weitere Informationen sind hier zu finden.


Gleichstellungsbeauftragte FB IV

Dr. Andrea Buchberger

E-Mail: gbfb4uni-trierde

Fon: +49 651 201 2632

 

 

Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte FB IV

Anna Schneider

E-Mail: gnaduni-trierde

Tel. +49 651 201-2730

Anna Gnad

Fördermöglichkeiten

Was wird gefördert?

Über Gleichstellungsfördermittel kann der Fachbereich IV Frauen* und Maßnahmen fördern, die die Gleichstellung unterstützen. Alle Anträge sind schriftlich an die Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereiches IV zu stellen. Finanzielle Zuschüsse können für die folgenden Zwecke zugesprochen werden:

  1. Reisekostenzuschüsse: Gefördert werden Reisekostenzuschüsse im Umfang von bis zu 400 € für Forschungsaufenthalte, Teilnahme an Konferenzen und anderen Veranstaltungen (z.B. Methodenkurse, Weiterbildung, Feldarbeit usw.). Diese sollten nachweislich karrierefördernd sein.
  2. Unterstützung von gleichstellungsfördernden Aktivitäten: Gefördert werden Maßnahmen, die die Gleichstellung von Frauen* in der Wissenschaft in den Fächern des Fachbereichs fördern; so z.B. Veranstaltungen und Gastvorträge, welche gleichstellungsrelevante Themen behandeln oder Studien und Forschungsvorhaben. Diese Maßnahmen werden in der Regel in einem Umfang von bis zu 400 € gefördert, welche z.B. die Reisekosten für Gastreferent*innen abdecken können.
  3. Individuelle Förderung von Mitarbeiterinnen* und Studentinnen*, die aufgrund besonderer familiärer oder persönlicher Umstände Unterstützung in der Erfüllung ihrer professionellen Tätigkeit benötigen (z.B. bei Einschränkungen in der Laborarbeit durch Schwangerschaft). Unterstützung kann z.B. durch die Bereitstellung studentischer bzw. wissenschaftlicher Hilfskräfte erfolgen.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind alle (weiblichen) Mitglieder und Angehörige des Fachbereiches, die über kein eigenes Forschungs- oder Sachmittelbudget verfügen. Die Bezuschussung von gleichstellungsfördernden Aktivitäten kann von allen Mitarbeitenden des Fachbereiches IV beantragt werden.

Wie kann eine Förderung beantragt werden?

Antragsstellende können ihre Anfrage als formloses Anschreiben per E-Mail an die Gleichstellungsbeauftragte im Fachbereich IV schicken. Dabei sollten die Ausgaben (Höhe, Verwendungszweck, Zeitrahmen) klar benannt werden und begründet sein. Aus Anfragen auf Reisekostenzuschüsse sollte hervorgehen, inwieweit diese karrierefördernd sind.