Gleichstellungsbeauftragte FB IV

Dr. Andrea Buchberger

E-Mail: gbfb4uni-trierde

Fon: +49 651 201 2632

 

 

Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte FB IV

Anna Schneider

E-Mail: gnaduni-trierde

Tel. +49 651 201-2730

Anna Gnad

Fördermöglichkeiten

Was wird gefördert?

Über Gleichstellungsfördermittel kann der Fachbereich IV Frauen* und Maßnahmen fördern, die die Gleichstellung unterstützen. Alle Anträge sind schriftlich an die Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereiches IV zu stellen. Finanzielle Zuschüsse können für die folgenden Zwecke zugesprochen werden:

  1. Reisekostenzuschüsse: Gefördert werden Reisekostenzuschüsse im Umfang von bis zu 400 € für Forschungsaufenthalte, Teilnahme an Konferenzen und anderen Veranstaltungen (z.B. Methodenkurse, Weiterbildung, Feldarbeit usw.). Diese sollten nachweislich karrierefördernd sein.
  2. Unterstützung von gleichstellungsfördernden Aktivitäten: Gefördert werden Maßnahmen, die die Gleichstellung von Frauen* in der Wissenschaft in den Fächern des Fachbereichs fördern; so z.B. Veranstaltungen und Gastvorträge, welche gleichstellungsrelevante Themen behandeln oder Studien und Forschungsvorhaben. Diese Maßnahmen werden in der Regel in einem Umfang von bis zu 400 € gefördert, welche z.B. die Reisekosten für Gastreferent*innen abdecken können.
  3. Individuelle Förderung von Mitarbeiterinnen* und Studentinnen*, die aufgrund besonderer familiärer oder persönlicher Umstände Unterstützung in der Erfüllung ihrer professionellen Tätigkeit benötigen (z.B. bei Einschränkungen in der Laborarbeit durch Schwangerschaft). Unterstützung kann z.B. durch die Bereitstellung studentischer bzw. wissenschaftlicher Hilfskräfte erfolgen.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind alle (weiblichen) Mitglieder und Angehörige des Fachbereiches, die über kein eigenes Forschungs- oder Sachmittelbudget verfügen. Die Bezuschussung von gleichstellungsfördernden Aktivitäten kann von allen Mitarbeitenden des Fachbereiches IV beantragt werden.

Wie kann eine Förderung beantragt werden?

Antragsstellende können ihre Anfrage als formloses Anschreiben per E-Mail an die Gleichstellungsbeauftragte im Fachbereich IV schicken. Dabei sollten die Ausgaben (Höhe, Verwendungszweck, Zeitrahmen) klar benannt werden und begründet sein. Aus Anfragen auf Reisekostenzuschüsse sollte hervorgehen, inwieweit diese karrierefördernd sind.