Promotion am Fachbereich IV

Mit der Promotion wird die Befähigung zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten nachgewiesen. Entsprechend seinem Fächerspektrum promoviert der Fachbereich IV der Universität Trier zum Dr. rer. pol. (Doctor rerum politicarum), Dr. rer. nat. (Doctor rerum naturalium) und Dr. phil. (Doctor philosophiae). Das Promotionsverfahren wird durch die Promotionsordnung vom 29. Januar 2020 geregelt. Ansprechpartner in allen Fragen zum Promotionsverfahren am Fachbereich IV ist das Dekanat des Fachbereichs.

Die Promotion stellt eine eigenständige Hochschulprüfung im Verantwortungsbereich des Fachbereichs IV dar. Damit sind Promotionsverfahren grundsätzlich unabhängig von etwaigen Beschäftigungsverhältnissen, z.B. als wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in. Dies gilt auch, wenn die Einstellung gegebenenfalls mit dem Ziel der Qualifikation erfolgt(e). Neben einer Beschäftigung als wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in gibt es weitere Möglichkeiten zur Finanzierung der Promotionsphase, wie z.B. Stipendien. Die Einschreibung in einen Promotionsstudiengang ist möglich. Das Graduiertenzentrum der Universität Trier (GUT) bietet in allen Phasen der Promotion ein umfassendes Beratungs- und Unterstützungsangebot an.

Angehende Doktorand*innen müssen sich gemäß Hochschulgesetz zu Beginn der Promotion registrieren und verpflichtend eine Betreuungsvereinbarung abschließen. Nachfolgend werden die für den Fachbereich IV maßgeblichen Informationen und Anträge entsprechend der jeweiligen Promotionsphase aufgeführt. 

 

Promotionsordnung des Fachbereichs

Aktuelle Promotionsordnungen des Fachbereichs IV.

Hinweis: Doktorand*innen, die vor dem 12. März 2020 ein Betreuungsverhältnis vereinbart haben, können gemäß § 22 PromO 2020 wählen, ob das Promotionsverfahren auf Grundlage der Promotionsordnung 2004 oder der Promotionsordnung 2020 durchgeführt werden soll.

Zu Beginn der Promotion: Antrag auf Zulassung zur Promotion

Die Zulassung zur Promotion setzt einen schriftlichen Antrag der*des angehenden Doktorandin*Doktoranden an das Dekanat des Fachbereichs voraus. Werden alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, erfolgt die Annahme als Doktorand*in im Fachbereich IV.

Zur Promotion wird zugelassen, wer ein einschlägiges Studium an einer deutschen oder als gleichwertig anerkannten ausländischen Hochschule mit einem Masterabschluss (MSc, MEd, MA) oder an einer deutschen Universität oder gleichgestellten Hochschule mit der Diplomprüfung, der Akademischen Abschlussprüfung (M.A.) oder der ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien mindestens mit der Gesamtnote „gut“ oder einer äquivalenten Bewertung abgeschlossen hat. Als einschlägig gelten die im Fachbereich IV angebotenen Masterstudiengänge sowie Studiengänge, die diesen entsprechen; außerdem können hinreichende Studienleistungen im avisierten Promotionsfach (BWL, VWL, Soziologie/Ethnologie, Informatikwissenschaften, Mathematik) oder Schwerpunkt als einschlägig anerkannt werden.

Der folgende Absatz ist relevant, sofern die im vorangehenden Absatz genannten Kriterien nicht vollständig zutreffen:
Auch bei mangelnder Einschlägigkeit oder bei einer schlechteren Gesamtnote kann die Zulassung zur Promotion erteilt werden. Voraussetzung hierfür ist ein schriftlicher Antrag, in dem die*der Antragsteller*in die Annahme als Doktorand*in aufgrund der Ausnahmefallregelung beantragt. Die Zulassung zur Promotion kann auch erfolgen, wenn die erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt-, Realschulen, Realschule Plus und Förderschulen, ein Diplom einer Fachhochschule (FH) bzw. Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) oder ein Bachelorabschluss einer Universität oder FH bzw. HAW vorliegt. Entsprechende Kandidat*innen müssen ein mit der Note "sehr gut" (mindestens 1,5) abgeschlossenes Studium nachweisen, welches sich auf das Promotionsfach (BWL, VWL, Soziologie/Ethnologie, Informatikwissenschaften oder Mathematik) bezieht. Darüber hinaus muss ein Promotionseignungsfeststellungsverfahren (PEFV) durchlaufen und erfolgreich abgeschlossen werden. Für die in diesem Absatz genannten Fälle müssen Kandidat*innen einen individuellen Antrag formulieren, der an den Dekan des Fachbereichs zu richten ist. Alle Anträge müssen hinreichend begründet werden. Das Dekanat bestätigt den Eingang von Anträgen, informiert über gegebenenfalls fehlende Unterlagen und den weiteren Fortgang des Verfahrens. Vollständige Anträge werden an die Promotionskommission des Fachbereichs IV zur Entscheidung weitergeleitet. Die Promotionskommission entscheidet insbesondere auch in Angelegenheiten von Promotionseignungsfeststellungsverfahren.

Für alle Anträge auf Zulassung zur Promotion gilt: Es muss ein Betreuungsverhältnis mit einer*einem Hochschullehrer*in oder einer*einem Habilitierten des Fachbereichs IV nachgewiesen werden. Bei Hochschulabschlüssen, die nicht in Deutschland erworben wurden, muss eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) vorgelegt werden.

Nach Prüfung und Bestätigung aller Zulassungsvoraussetzungen durch das Dekanat, erfolgt die Annahme als Doktorand*in im FB IV der Universität Trier durch den Dekan.

 

Für die Zulassung zur Promotion bzw. Annahme als Doktorand*in am Fachbereich IV müssen die folgenden Unterlagen im Dekanat des Fachbereichs eingereicht werden:

  • Antrag auf Zulassung zur Promotion (Hinweis: Laden Sie das Dokument vor dem Ausfüllen herunter! Der Antrag besteht aus Teil 1 und 2 der "Betreuungsvereinbarung im Rahmen eines Promotionsverhabens an der Universität Trier". Teil 1 dient zugleich als Erfassungsbogen für die gesetzlich vorgeschriebene Registrierung für Promovierende; Teil 2 stellt die eigentliche Betreuungsvereinbarung dar. Bitte lesen Sie vor dem Ausfüllen die Handreichung zum Dokument und füllen Sie den Antrag gemeinsam mit den betreuenden Personen aus. Dem Antrag sind außerdem die Datenschutzhinweise beigefügt.)
  • beglaubigte Kopie des Hochschulabschlusses, bestehend aus Urkunde, Zeugnis und etwaiger Noten-/Leistungsübersichten (bei Abschlüssen der Universität Trier können unbeglaubigte Kopien vorgelegt werden)
  • nur bei mangelnder Einschlägigkeit, einer Gesamtnote schlechter als "gut", Staatsexamen LA Grund-, Haupt-, Realschulen, Realschulen Plus und Förderschulen, Diplom FH/HAW oder Bachelorabschluss: individuell formulierter und begründeter Antrag auf Zulassung zur Promotion (zusätlich zum Antrag auf Zulassung zur Promotion)
  • nur bei Hochschulabschlüssen, die nicht in Deutschland erworben wurden: Zeugnisbewertung der ZAB

 

Einreichen der Zulassungsanträge

Da die Promotionsordnung des Fachbereichs für Anträge aktuell noch die Schriftform vorsieht, müssen Sie diese eigenhändig unterschreiben und in Papierform beim Dekanat des Fachbereichs einreichen (persönlich zu den Bürozeiten abgeben oder ins Postfach einwerfen oder per Post schicken). Digitale Unterschriften können nicht akzeptiert werden.