Bachelor Psychologie: Informationen & Vorlagen

Bewerbung - Immatrikulation - Beurlaubungen - Studiengänge

Ansprechpartner und Informationen

Online-Bewerbung für das erste Semester Bachelor 

► Studierendensekretariat

Online-Bewerbung für ein höheres Semester Bachelor bei Quereinstieg oder Ortswechsel

Infoblatt Quereinstieg / Ortswechsel BSc

Selbstcheck

Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung, Exmatrikulation

► Studierendensekretariat

Studiengang Psychologie (Bachelor & Master): Information zum Aufbau und Hilfestellung bei Problemen

► Allg. Studiengangsinformationen BSc

► Studiengangsberatung BSc

Externe Bewerbung in einen Master mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie nach neuer Approbationsordnung (PsychThApprO 2020)

 

Bescheinigungen für Absolventen der PO 2008/12

Absolventen im Studiengang BSc Psychologie an der Universität Trier, die in der "alten" Prüfungsordnung 2008/2012 studieren, erfüllen NICHT die Kriterien für die Aufnahme eines Masterstudienganges Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie gem. PsychThApprO 2020. Eine individuelle Bescheinigung über Abschluss des Studiums und berufsrechtliche Anerkennung nach PsychThApprO 2020 ist NICHT möglich, da weder Nachqualifizier­ungs­möglichkeiten innerhalb des Studiengangs angeboten werden noch die Module nach neuer PsychThApprO akkreditiert wurden. Informieren Sie sich bei den klinischen Fachvertretern über die Möglichkeiten einer Psychotherapeutenausbildung nach alter PO, die in einer Übergangszeit weiterhin möglich ist.

Bescheinigungen für Absolventen der PO 2020

 

Fall 1. noch nicht abgeschlossenes Bachelorstudium mit Wahlpflichmodulen nach PsychThApprO 2020 (Wahlpflichmodule R, U2 und Praktikum mit PsychThApprO)
Fall 2. abgeschlossenes Bachelorstudium nach PsychThApprO 2020 (Wahlpflichtmodule R, U2 und Praktikum mit PsychThApprO)
Fall 3. Ohne Wahlpflichmodule nach PsychThApprO 2020 (es fehlen die Wahlpflichmodule R, U2 und Praktikum mit PsychThApprO). Dieser Abschluss erfüllt NICHT die Anforderungen nach PsychThApprO 2020. Sie erhalten keine gesonderte Bescheinigung.

Fall 1. Das Studium ist bei Bewerbung noch nicht abgeschlossen. Sie belegen aktuell die approbationsrelevanten Wahlmodule, welche noch nicht beendet wurden bzw. die Noten nicht eingetragen sind. Diese Module sind im Notennachweis deshalb nicht sichtbar. Sie brauchen einen Nachweis jedoch schon jetzt bei Bewerbungen.

 

Aufgrund der hohen Nachfrage verzögert sich die Ausstellung der Dokumente. Anfragen kurz vor Bewerbungsschluss können ggf. nicht rechtzeitig bearbeitet werden.

Der Prüfungsausschuss Psychologie stellt Ihnen in dem Fall eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Abschluss des Studiums und berufsrechtliche Anerkennung des Studiengangs aus, sofern Sie die Module erfolgreich abschließen. Gehen Sie wie folgt vor:

  1. Schreiben Sie rechtzeitig eine Email mit dem Betreff „Bescheinigung berufsrechtliche Anerkennung“ an Frau Andrea Becker papsyuni-trierde und legen Sie die aktuelle Bescheinigung der Prüfungen (= Transcript of Record (TOR) oder Notenbescheinigung) als pdf bei. Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anfragen bearbeitet werden.
  2. Sie erhalten eine Bescheinigung der berufsrechtlichen Anerkennung des Studiums und eine Erläuterung des PA-Psychologie, dass u.U. noch approbationsrelevante Leistungen aufgrund der Studienorganisation im letzten Bachelorsemester fehlen. Die Bescheinigung orientiert sich an den Vorlagen, die zwischen den Instituten in Deutschland abgestimmt wurden und ist auf den Trierer Studiengang angepasst.
  3. Bei Abschluss der approbationsrelevanten Module und des Studiengangs wird die Bescheinigung der berufsrechtlichen Anerkennung auf dem TOR und der Bachelorurkunde ausgewiesen. Eine gesonderte Bestätigung ist in diesen Fällen nicht notwendig. Der vollständige Nachweis der geforderten Inhalte muss durch Sie nach Abschluss an der Universität Trier mit der Bachelorurkunde / TOR nachgereicht und belegt werden.
Fall 2. Das Studium ist bei Bewerbung abgeschlossen, Sie haben die approbationsrelevanten Wahlmodule belegt und brauchen die Bescheinigung bei Bewerbung. Die berufsrechtliche Anerkennung des Studiengangs wird bei Abschluss aller Module auf der Bachelor-Urkunde oder dem Transcript of Records (TOR, Notenbescheinigung bzw. Bescheinigung der Prüfungsleistungen) ausgewiesen.

Prüfungen

 

Prüfungsmanagement: Prüfungsanmeldung und -abmeldung (z.B. im Krankheitsfall)

► Hochschulprüfungsamt

Prüfungstermine - Verhalten nach Attesten

► Prüfungstermine

Anerkennung von Studienleistungen

 

Anerkennung von Studienleistungen, die Studierende der Uni Trier während eines Auslandsaufenthaltes erbracht haben

Infoblatt Anerkennung Auslandsstudium

Formular Anerkennung Auslandsstudium

Anlage Anerkennung Auslandsstudium

Ausfüllhilfe zur Anlage Anerkennung Auslandsstudium

Anerkennung von Studienleistungen nach  erfolgtem Quereinstieg/Ortswechsel/Studienbeginn (nicht auszufüllen bei der Bewerbung um einen Studienplatz!)

Prüfbogen Anerkennung von Leistungen

Praktika - Nichtpsychologisches Wahlpflichtfach

 

Praktika im Bachelor PO 2008/12

Infoblatt Praktikum BSc (pdf)

Antrag Praktikum

Praktika im Bachelor PO 2020

Leitfaden (pdf)

Antrag Praktikum Formular A (ohne Ziel Anerkennung MSc Klinische Psychologie und Psychotherapie) (pdf)

Antrag Praktikum Formular B (mit Ziel Anerkennung MSc Klinische Psychologie und Psychotherapie) (pdf)

Richtlinien externe Betreuung von Praktika

Infoblatt externe Praktikumsbetreuung (pdf)

Nichtpsychologisches Wahlpflichtfach (NPWPF): Wahloptionen an der Universität Trier, Regelungen bei Auslandsaufenthalt und UNIGR

Infoblatt NPWPF

Studien- und Prüfungsorganisation im alten und neuen BSc-Studiengang Psychologie (Entsprechungen der Module der alten und neuen PO)

Infoblatt Studien- und Prüfungsorganisation

Antrag Nachteilsausgleich

Anträge auf Nachteilsausgleich müssen bis spätestens acht Wochen vor Beginn der 5-wöchigen Prüfungsspanne schriftlich beim Hochschulprüfungsamt eingereicht werden. Bitte im Antrag angeben, für welche Module/Prüfungen/Semester der Nachteilsausgleich beantragt wird. Die Prüfungsspanne beginnt direkt im Anschluss an die Vorlesungszeit (die jeweiligen Vorlesungszeiten finden sich auf der Seite des Studierendensekretariates).