Informationen zu den Arbeitsgemeinschaften

Studierende im Seminar

Was sind Arbeitsgemeinschaften?

Im Stundenplan finden Sie drei Hauptvorlesungen, Einführung in das Zivilrecht I, Einführung in das  Strafrecht I und Staatsorganisationsrecht mit Verfassungsprozessrecht. Zu diesen Vorlesungen gehören Arbeitsgemeinschaften der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, bei denen der Vorlesungsstoff in Gruppen mit wesentlich geringerer Teilnehmerzahl geübt wird. In dem allgemeinen Stundenplan sind diese Arbeitsgemeinschaften, die zu sehr verschiedenen Zeiten angeboten werden, nicht enthalten. Es gibt keine Überschneidungen mit den Pflichtvorlesungen aus Ihrem Stundenplan, aber die FFA-Kurse müssen Sie selbst im Auge behalten! Bitte lesen Sie dringend vorher die ⇒Informationen der FFA zur Stundenplangestaltung!

Wo und wie melde ich mich an?

Sie müssen sich in PORTA zu den Arbeitsgemeinschaften in Zivilrecht I (Nr. 15203376), Strafrecht I (Nr. 15303420) und Staatsorganisationsrecht (Nr. 15403479) anmelden. Die Liste finden Sie auch hier.

Mit Ihrer ZIMK-Nutzerkennung, die Sie automatisch mit Ihrer Zulassung erhalten, haben Sie Zugang zum Intranet der Universität und zum Programm PORTA. Sie können sich  hier eine Reihe von Videotutorials ansehen, die Ihnen die wichtigsten PORTA-Funktionen Schritt für Schritt demonstrieren.

Das Verfahren zur Anmeldung mit Gruppenpriorität zeigt Ihnen dieses Video. Sie benötigen dafür aber nicht wie im Video gezeigt die Titel, sondern nur die Nummern der Veranstaltungen, wie sie oben angegeben sind.

Sie müssen sich zunächst in Zivilrecht, Strafrecht und Staatsorganisationsrecht zu jeweils drei Arbeitsgemeinschaften anmelden; geben Sie wie im Video gezeigt Prioritäten an und achten Sie am besten auch gleich darauf, dass Ihre Fächer sich nicht überschneiden (das System vergleicht nicht, ob Sie sich zB in Zivilrecht und Strafrecht zu den gleichen Zeiten angemeldet haben). Nach Schluss der Anmeldefrist werden die Plätze zugelost (den aktuellen Zeitplan finden Sie unten).

Falls die Arbeitsgemeinschaften, zu denen Sie sich anmelden, sofort in Ihrem Stundenplan erscheinen, ist das noch nicht die Zulassung - die erfolgt erst nach Abschluss des Losverfahrens! 

Zeitplan Wintersemester

Phase 1 vom 25.09. bis zum 02.10.2024: Studierende haben die Möglichkeit, sich zu den Arbeitsgemeinschaften anzumelden.

Anschließend Phase 2: 03.10. - 09.10.2024 Platzvergabe per Los, keine Eintragungsmöglichkeit.

Die Platzvergabe entscheidet sich nicht nach der Reihenfolge der Anmeldungen, sondern nach Priorität und Zufallsprinzip. Nach der Verlosung können Sie kontrollieren, ob Sie in allen Fächern einen Platz bekommen haben und ob Ihre Zeiten sich nicht doch überschneiden. Wer eine Zeit doppelt belegt oder sonst ein Problem mit der ursprünglich selbst gewählten Zeit hat, kann sich bei einer AG abmelden und in Phase 3 neu zu einer anderen Zeit anmelden.

Es ist völlig normal, wenn Sie in dieser Phase irgendwo keinen Platz erhalten, da erfahrungsgemäß erst mal alle versuchen, nur in den frühen Zeiten unterzukommen - Ihre Chancen auf Zuteilung eines Platzes erhöhen sich ungemein, wenn Sie sich nicht mit allen drei Prioritäten nur zu den beliebtesten Zeiten (zB 8-10, 14-16 Uhr) anmelden, sondern wenigstens für Ihre 3. Wahlmöglichkeit eine spätere Zeit angeben.

Phase 3 vom 10.10. bis zum 16.10.2024: wer bisher keinen Platz erhalten hat, kann es erneut versuchen - für alle Fächer oder für das einzelne Fach, in dem ihm eine Arbeitsgemeinschaft fehlt. Bewerben Sie sich nicht für Gruppen, bei denen die maximale Teilnehmerzahl schon erreicht ist! In dem zweiten Losverfahren wird das System hier niemanden mehr zuteilen, die Gruppen müssen aber in der Liste stehen bleiben.

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