Informationen zu den Arbeitsgemeinschaften

Arbeitsgemeinschaften im Sommersemester 2024

Im Sommersemester werden folgende Arbeitsgemeinschaften angeboten:

2. und 3. Fachsemester: Zivilrecht II (15203323) und Strafrecht II (15303391)

Nur 2. Fachsemester: Öffentliches Recht I (154003480)

Runde 1: 12.03.2024 - 17.03.2024 danach Losverfahren und Abmeldemöglichkeit bei Überschneidungen.

Erneute Eintragungsmöglichkeit in Runde 2: 05.04.2024 - 10.04.2024; tragen Sie sich nicht nur zu voll belegten Gruppen ein, sondern auch da, wo noch Platz ist und sehen Sie davon ab, das Dekanat und die AG-Leiterinnen und -leiter wegen Direkteintragungen anzuschreiben. Wenn in den AGs unbegrenzt Plätze wären, könnten wir uns das Losverfahren sparen. Wem die AGs und damit das Studium wichtig sind, akzeptiert auch mal eine suboptimale Zeit.

Die Liste der Gruppen finden Sie ⇒ hier  (wer zur Funktionsweise des Eintragungsverfahrens nähere Erläuterungen benötigt, findet sie bei den Informationen für Anfänger im Wintersemester weiter unten).

Die Arbeitsgemeinschaften beginnen teilweise in der zweiten Vorlesungswoche, bitte achten Sie auf die Rundmails Ihrer AG-Leiter*innen.

Wichtig für Studienbeginner im Sommersemester

Die hier detailliert aufgeführten Informationen benötigen Sie beim Studienbeginn im Sommer nicht. Sie werden automatisch einer Arbeitsgemeinschaft zu den Grundrechten zugeteilt, die ein fester Bestandteil Ihres Stundenplans ist.

Das unten geschilderte Verfahren mit den AGs in allen drei Fächern betrifft die Studienanfänger im Wintersemester und findet auf Sie erst ab Ihrem zweiten Fachsemester Anwendung.

Studierende im Seminar

Was sind Arbeitsgemeinschaften?

Im Stundenplan finden Sie drei Hauptvorlesungen, Einführung in das Zivilrecht I, Einführung in das  Strafrecht I und Staatsorganisationsrecht mit Verfassungsprozessrecht. Zu diesen Vorlesungen gehören Arbeitsgemeinschaften der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, bei denen der Vorlesungsstoff in Gruppen mit wesentlich geringerer Teilnehmerzahl geübt wird. In dem allgemeinen Stundenplan sind diese Arbeitsgemeinschaften, die zu sehr verschiedenen Zeiten angeboten werden, nicht enthalten. Es gibt keine Überschneidungen mit den Pflichtvorlesungen aus Ihrem Stundenplan, aber die FFA-Kurse müssen Sie selbst im Auge behalten! Bitte lesen Sie dringend vorher die ⇒Informationen der FFA zur Stundenplangestaltung!

Wo und wie melde ich mich an?

Sie müssen sich in PORTA zu den Arbeitsgemeinschaften in Zivilrecht I (Nr. 15203376), Strafrecht I (Nr. 15303420) und Staatsorganisationsrecht (Nr. 15403479) anmelden.

Mit Ihrer ZIMK-Nutzerkennung, die Sie automatisch mit Ihrer Zulassung erhalten, haben Sie Zugang zum Intranet der Universität und zum Programm PORTA. Sie können sich  hier eine Reihe von Videotutorials ansehen, die Ihnen die wichtigsten PORTA-Funktionen Schritt für Schritt demonstrieren.

Das Verfahren zur Anmeldung mit Gruppenpriorität zeigt Ihnen dieses Video. Sie benötigen dafür aber nicht wie im Video gezeigt die Titel, sondern nur die Nummern der Veranstaltungen, wie sie oben angegeben sind.

Sie müssen sich zunächst in Zivilrecht, Strafrecht und Staatsorganisationsrecht zu jeweils drei Arbeitsgemeinschaften anmelden; geben Sie wie im Video gezeigt Prioritäten an und achten Sie am besten auch gleich darauf, dass Ihre Fächer sich nicht überschneiden (das System vergleicht nicht, ob Sie sich zB in Zivilrecht und Strafrecht zu den gleichen Zeiten angemeldet haben). Nach Schluss der Anmeldefrist werden die Plätze zugelost (den aktuellen Zeitplan finden Sie unten).

Falls die Arbeitsgemeinschaften, zu denen Sie sich anmelden, sofort in Ihrem Stundenplan erscheinen, ist das noch nicht die Zulassung - die erfolgt erst nach Abschluss des Losverfahrens! 

Zeitplan Wintersemester 2023/24

Phase 1 vom 26.09. bis zum 03.10.2023: Studierende haben die Möglichkeit, sich zu den Arbeitsgemeinschaften anzumelden.

Anschließend Phase 2: Platzvergabe per Los, keine Eintragungsmöglichkeit.

Die Platzvergabe entscheidet sich nicht nach der Reihenfolge der Anmeldungen, sondern nach Priorität und Zufallsprinzip. Nach der Verlosung können Sie kontrollieren, ob Sie in allen Fächern einen Platz bekommen haben und ob Ihre Zeiten sich nicht doch überschneiden. Wer eine Zeit doppelt belegt oder sonst ein Problem mit der ursprünglich selbst gewählten Zeit hat, kann sich bei einer AG abmelden und in Phase 3 neu zu einer anderen Zeit anmelden.

Es ist völlig normal, wenn Sie in dieser Phase irgendwo keinen Platz erhalten, da erfahrungsgemäß erst mal alle versuchen, nur in den frühen Zeiten unterzukommen - Ihre Chancen auf Zuteilung eines Platzes erhöhen sich ungemein, wenn Sie sich nicht mit allen drei Prioritäten nur zu den beliebtesten Zeiten (zB 8-10, 14-16 Uhr) anmelden, sondern wenigstens für Ihre 3. Wahlmöglichkeit eine spätere Zeit angeben.

Phase 3 vom 13.10. bis zum 18.10.2023: wer bisher keinen Platz erhalten hat, kann es erneut versuchen - für alle Fächer oder für das einzelne Fach, in dem ihm eine Arbeitsgemeinschaft fehlt. Bewerben Sie sich nicht für Gruppen, bei denen die maximale Teilnehmerzahl schon erreicht ist! In dem zweiten Losverfahren wird das System hier niemanden mehr zuteilen, die Gruppen müssen aber in der Liste stehen bleiben.

Studierende im Seminar

Digitales Lernen

Die Universität bietet Ihnen einen Online-Kurs mit sechs Lerneinheiten zum Thema "Digitales Studieren an der Universität Trier". Dieser soll Ihnen als erste Anlaufstelle dienen. Probieren Sie es aus!