Informationen zur Einschreibung bei der DFH für Mobilitätsbeihilfen

1) Die Einschreibung bei der DFH erfolgt erst nach dem Ausfüllen und Validieren des Einschreibe- / Rückmeldeformulars. Die Erstellung eines Kontos (Account registrieren) gilt keinesfalls als Einschreibung!

2) Die Einschreibung bzw. Rückmeldung betrifft alle Studierenden Ihres integrierten Studiengangs, unabhängig davon, ob sie sich in der Partnerlands-, Drittlands- oder Inlandsphase befinden. Bei den trinationalen Studiengängen müssen die Studierenden aus dem Drittland als „Heimatland“ Deutschland oder Frankreich auswählen und sich an der entsprechenden Hochschule einschreiben.

3) Der von den Studierenden nach ihrem Aufenthalt im Partnerland auszufüllende Studierendenbericht ist nun Bestandteil des Rückmeldeformulars.

4) Bitte beachten Sie, dass bei Studiengängen, die unter die Vertrauensschutzregelung fallen, nur Rückmeldungen möglich sind.

5) Die Einschreibung an der DFH gilt für das ganze akademische Jahr, also sowohl für das Winter- als auch für das Sommersemester.

6) Fristen: Das Einschreibeverfahren beginnt am 2. Mai und endet am 30. September. Diese Deadline ist absolut verbindlich und rechtskräftig. Es werden keine Ausnahmen gewährt. Studierende, die nicht rechtzeitig bei der DFH eingeschrieben bzw. rückgemeldet sind, haben für das akademische Jahr keinen Anspruch auf die Mobilitätsbeihilfe der DFH.

7) Zweite Einschreibephase: in Ausnahmefällen und ausschließlich nur für die Studierenden, die erst nach dem 30. September ausgewählt werden und deren Aufnahme bei der DFH zum folgenden Sommersemester erfolgt, besteht die Möglichkeit, sich zwischen dem 15. Januar und dem 31. März einzuschreiben.

8) FAQ: https://www.dfh-ufa.org/studierende/faq-studierende/