BAföG

„BAföG“ ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Es ist eine staatliche Sozialleistung, die es jedem*jeder ermöglichen soll, unabhängig von der sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung bzw. ein Studium zu absolvieren, passend zu Fähigkeiten und Interessen. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum BAföG-Antrag, allgemeine Infos zum Thema BAföG sowie eine Liste mit Formularen zum Download. Kontaktieren Sie uns gerne über das Kontaktformular oder finden Sie Ansprechpartner*innen für individuelle Fragen.

Online-BAföG-Antrag

Auf den Seiten des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur finden Sie den

elektronischen BAföG-Antrag des Bundes und der Länder,

den Sie online ausfüllen können.

Das vorliegende Programm soll Ihnen helfen, den Antrag korrekt auszufüllen. Es prüft bereits bei der Eingabe auf Plausibilität der Angaben und führt sie mit Fragen durch den Antrag, so dass nur die Formulare ausgefüllt werden müssen, die notwendig sind.

Uns würde es helfen, wenn Sie diesen Service zukünftig nutzen, da die Angaben dadurch konsistent und gut lesbar sind.

 

Änderungen und Zusatzangaben

Nach der Antragstellung können sich Änderungen ergeben, die Sie dem BAföG-Amt umgehend mitteilen müssen, um Ihren Anspruch gegebenenfalls nicht zu verlieren. Z.B. Umzug oder die Änderung von Kontendaten. Daneben gibt es einige Sachverhalte, für die Sie zusätzliche Formulare abgeben müssen. Alle diese Formulare des BAföG-Amtes Trier finden Sie auf der Seite

Formulare und Anträge

BAföG-Beratung

Auf BAföG.de sind die meisten Begriffe rund um's BAföG erläutert. Aber bitte scheuen Sie bei allen Fragen nicht den Gang zu Ihrer/Ihrem Berater*in. Erfahrungsgemäß lassen sich offene Fragen im direkten Gespräch schneller abklären. Nur so erhalten Sie eine direkte Rückmeldung über noch fehlende Unterlagen und verlieren keine Zeit. Bitte denken Sie daran, so wichtig die rechtzeitige Antragstellung für den Bewilligungszeitraum ist, so entscheidend ist die Vollständigkeit der Unterlagen für den Eingang des Geldes auf Ihren Konto. Erst wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, kann eine Bewilligung erfolgen.