Die Deutsch-Französische Hochschule im Überblick

Aufgaben und Ziele

Die DFH hat eine Expertenfunktion für deutsch-französische Hochschulbeziehungen übernommen mit dem Ziel, die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich im Hochschul- und Forschungsbereich zu stärken. Sie fördert deshalb die Beziehungen und den Austausch zwischen deutschen und französischen Hochschulen unter anderem zur Sicherstellung von binationalen Studiengängen, Doktoranden- und Forschungsprogrammen.

Tätigkeitsbereich

Die Deutsch-Französische Hochschule (DFH) ist ein Verbund von Mitgliedshochschulen aus Deutschland und Frankreich. Die Hochschule ist eine völkerrechtliche Einrichtung und wurde 1997 durch ein Regierungsabkommen gegründet ("Abkommen von Weimar"). Das Abkommen ist die juristische Grundlage für diese internationale Hochschuleinrichtung und definiert die Organe sowie die Aufgaben. Die Vereinbarung über die Gründung der DFH ist im September 1999 in Kraft getreten. Verwaltungssitz ist Saarbrücken, der Campus ist dezentral.

Organisation

Die Organe der DFH sind

Der Hochschulrat der DFH legt die Leitlinien fest und ist paritätisch binational zusammengesetzt. Die Versammlung der Mitgliedshochschulen setzt sich aus je einem Vertreter der Mitgliedshochschulen zusammen. Der/Die Präsident/in verfügt über ein Sekretariat, das von einem/einer Generalsekretär/in geleitet wird.

Folgende Gremien haben beratende Funktion:

Programme

Zurzeit werden 177 deutsch-französische Studienprogramme in den Fachrichtungen Ingenieurwissenschaften, Mathematik/Informatik/Naturwissenschaften, Medizin, Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften,  Geistes- und Sozialwissenschaften und Lehrerbildung angeboten. Derzeit sind ca. 6.500 Studierende unter dem Dach der DFH eingeschrieben (Stand: 04/2016).
» Doktoranden- und Forschungsförderung

Mehr finden Sie unter:

https://www.dfh-ufa.org/startseite/