Anerkennung von Studienleistungen, insb. für Studenten anderer Universitäten
Wenn Sie an einer anderen Universität studiert haben und in die WiSo-Studiengänge der Universität Trier wechseln möchten, benötigen Sie eine Anerkennung der bisher erbrachten Prüfungsleistungen und eine Einstufung in das entsprechende Fachsemester. Dies gilt auch für bereits immatrikulierte Studierende der Universität Trier, die einen Fachwechsel in die WiSo-Fächer planen.
Wichtig: Die Immatrikulation an der Universität Trier ist zwingende Voraussetzung für Anerkennungen und die Prüfung auf Anerkennungen. Erst nach erfolgter Einschreibung über das Studentensekretariat können Anträge auf Anerkennung geprüft werden. Erst Einschreibung, dann Prüfung der Anerkennung! Aus Kapazitätsgründen können wir keine Vorabprüfung, welche der Leistungen anerkannt werden, durchführen! |
Ablaufschritte bei der Anerkennung von Prüfungsleistungen und der Einstufung in das entsprechende Fachsemester:
Schritt 1: Kontaktaufnahme mit dem PA WiSo per E-Mail an pa-wiso@uni-trier.de.
Schritt 2: Zur Sprechstunde bitte einen Nachweis aller bisher erbrachten Studienleistungen mitbringen. Die Prüfung des vorliegenden Falls erfolgt daraufhin durch den PA WiSo.
⤷ Bitte beachten Sie, dass keine Prüfung ohne die Vollständigkeit der Unterlagen erfolgt! Bitte bringen Sie dieses Formular ausgefüllt mit: Download hier.
Schritt 3: Entscheidung über Anerkennung und Einstufung durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Herrn Prof. Dr. Bauer.
Schritt 4: Weiterleitung der Anerkennung und Einstufung an Hochschulprüfungsamt und Studentensekretariat.
Wichtig: Um einen Abschluss im Studiengang Economics and Finance der Universität Trier zu erhalten, müssen signifikante Eigenleistungen aus dem Studiengang in Trier von mindestens 60 CP vorliegen. Dabei müssen mindestens die Bachelorarbeit, der Praxisworkshop sowie die Spezialisierung an der Universität Trier erbracht werden. Die Regelungen für Haupt- und Nebenfächer gelten angepasst.
⤷ Bitte beachten Sie die Bestimmungen nach VwGO § 58.
Neu: Sollten Sie einen Auslandsaufenthalt außerhalb des Erasmus-Programms anstreben, setzen Sie sich unbedingt vor Antritt mit dem Prüfungsausschuss sowie mit dem Erasmus-Büro in Verbindung!