Informationen zu Änderungen der Bachelor FPO

NEU:

Grundsätze der Anerkennungen: BWL NF

  1. Alle Studierenden sind ab sofort in der neuen PO. Durch den Wechsel entstehen keine Nachteile.
  2. Die alten 90 Minuten Prüfungen GdBWL I und II gibt es nicht mehr. Alle Studierenden müssen die neuen 60 minütigen Prüfungen schreiben. Noten und Fehlversuche werden anerkannt.
  3. Wenn GdBWL I und/oder II bestanden ist, so bleibt dieses Modul mit 10 CP bestehen.
  4. Fall 1: Wenn GdBWL I und II bestanden sind, so bleiben diese im Zeugnis. Es ändert sich nichts für den Studierenden.
  5. Fall 2: Wenn eines von GdBWL I und II bestanden ist, dann ist das noch nicht bestandene Fach (neue Prüfung: 60 Minuten, 5 CP) sowie GdBWL III (5 CP) oder Mathematik I (5 CP) noch zu belegen.
  6. Fall 3: Weder GdBWL I noch II sind bestanden. Dann sind GdBWL I, II und III (neue Prüfung: 60 Minuten, je 5 CP) sowie Mathematik I (5 CP) zu belegen. 
  7. Studierende, die die Prüfungsleistung in Mathematik 1 bereits in ihrem Hauptfach erbracht haben, dürfen diese nicht für das BWL NF anrechnen lassen. Als Ersatz dafür müssen betroffene Studierende im BWL NF die Prüfung in Quantitative Empirische Sozialforschung ablegen. Dies ist dem HPA vor Prüfungsanmeldung mitzuteilen.

NEU:Grundsätze der Anerkennungen Economics & Finance:

  1. Alle Studierenden sind ab sofort in der neuen PO. Durch den Wechsel entstehen keine Nachteile.
  2. Die alten 90 Minuten Prüfungen GdBWL I und II gibt es nicht mehr. Alle Studierenden müssen die neuen 60 minütigen Prüfungen schreiben. Noten und Fehlversuche werden anerkannt.
  3. Wenn die Integrierte Einführung bestanden ist, muss GdBWL III nicht abgelegt werden. Das Modul Integrierte Einführung erscheint dann im Zeugnis.   
  4. Auf unwiderruflichen Antrag beim Hochschulprüfungsamt kann, auch wenn Integrierte Einführung bestanden ist, GdBWL III anstatt Integrierte Einführung als Modul auf dem Zeugnis ausgewiesen werden. Die Note für GdBWL III berechnet sich dann aus dem Mittelwert der Noten GdBWL I und II. In diesem Fall wird das Modul Integrierte Einführung nicht bei der Bildung der Gesamtnote berücksichtigt.
  5. Grundsätzlich gilt für GdBWL III:
    1. Wenn GdBWL I und II bestanden ist, wird GdBWL III als bestanden anerkannt. Die Note von GdBWL III wird aus den Noten von GdBWL I und II gemittelt.
    2. Wenn nicht beide von GdBWL I und II bestanden sind, so muss GdBWL III vollständig geschrieben werden. Teilanerkennungen oder –anrechnungen sind nicht möglich.

NEU: Die Regelungen zur "Neustrukturierung der Module Mathe I+II und Statistik I+II" finden Sie in der FPO.

Den Antrag auf einen freiwilligen Wechsel der FPO (2013) in die geänderte Fassung FPO (2018) finden Sie hier. Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag inklusive eines aktuellen Leistungsnachweises an pa-wisouni-trierde.

Bitte beachten Sie, dass ein Wechsel nur innerhalb der offiziellen Fristen möglich ist:
zum SoSe: 15.01. – 31.03., zum WS: 15.06 – 30.09.!

NEU: Das Wahlfach in dem Studiengang Economics and Finance ist mit dem WiSe 2019/2020 frei wählbar. Wenn das gewählte Fach in PORTA noch nicht zur Anmeldung freigeschaltet sein sollte, wenden Sie sich bitte an das HPA bzw. an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.