Richtlinien: Anerkennung von Praktika

Es gelten folgende Voraussetzungen, sofern Ihre Prüfungsordnung die Anrechnung eines Praktikums als Wahlmodul vorsieht:
  • Zeitraum: das Praktikum muss während des Studiums absolviert werden. Leistungen die vor der Immatrikulation erbracht wurden, können nicht anerkannt werden.
  • Dauer: Das Praktikum sollte mindestens 8 Wochen in Vollzeit umfassen. Bei einer Teilzeitbeschäftigung verlängert sich die Dauer dementsprechend.
  • Nachweise: Ein Praktikumszeugnis oder eine Praktikumsbescheinigung ist vorzulegen. Dort müssen die übernommenen Tätigkeiten klar hervorgehen. 

Ihrerseits ist ein außerdem Praktikumsbericht zu erstellen, welcher einen Umfang von circa 10 Seiten umfasst. Als formale Orientierung können Sie dabei die Formatvorgaben für wissenschaftliche Arbeiten einer beliebigen Professur heranziehen.

Der Bericht sollte folgende Aspekte beinhalten:

  1. Eine Beschreibung der durchgeführten Tätigkeiten in Einklang mit dem ausgestellten Praktikumszeugnis.
  2. Eine Einordnung dieser Tätigkeiten in volkswirtschaftliche Fragestellungen und Zusammenhängen.
  3. Eine persönliche Reflexion über die im Praktikum gewonnenen Erfahrungen sowie deren möglichen Einfluss auf die künftige oder bereits erfolgte Schwerpunktwahl im Studium. 

Sollten Sie in absehbarer Zeit ein Praktikum absolvieren wollen, wird darum gebeten, vor Praktikumsbeginn einen Termin mit Herrn Kranz zu vereinbaren und die Checkliste zur Anerkennung von Praktika in der VWL (Download) ausgefüllt mitzubringen.

Haben Sie bereits ein Praktikum abgeschlossen, welches den oben genannten Voraussetzungen entspricht, reichen Sie bitte sämtliche erforderlichen Unterlagen einschließlich der ausgefüllten Checkliste vollumfänglich bei Herrn Kranz (Kontaktdaten: hier) ein.