Richtlinien: Anerkennung von Praktika
| Es gelten folgende Voraussetzungen, sofern Ihre Prüfungsordnung die Anrechnung eines Praktikums als Wahlmodul vorsieht: |
Ihrerseits ist ein außerdem Praktikumsbericht zu erstellen, welcher einen Umfang von circa 10 Seiten umfasst. Als formale Orientierung können Sie dabei die Formatvorgaben für wissenschaftliche Arbeiten einer beliebigen Professur heranziehen. Der Bericht sollte folgende Aspekte beinhalten:
Sollten Sie in absehbarer Zeit ein Praktikum absolvieren wollen, wird darum gebeten, vor Praktikumsbeginn einen Termin mit Herrn Kranz zu vereinbaren und die Checkliste zur Anerkennung von Praktika in der VWL (Download) ausgefüllt mitzubringen. Haben Sie bereits ein Praktikum abgeschlossen, welches den oben genannten Voraussetzungen entspricht, reichen Sie bitte sämtliche erforderlichen Unterlagen einschließlich der ausgefüllten Checkliste vollumfänglich bei Herrn Kranz (Kontaktdaten: hier) ein.
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