Anerkennung

Wer erkennt meine Leistungen an?

Fragen der Anerkennung werden grundsätzlich mit der ERASMUS-Beauftragten des FB IV, M.Sc. Nele Jacobs geklärt. Diese erstellt zusammen mit dem Studierenden und in enger Absprache mit den Fachvertretern einen Vorschlag zur Anerkennung.

Dieser Vorschlag wird vom Vorsitzenden der ERASMUS-Kommission, Univ.-Prof. Dr. Prof. h.c. Bernhard Swoboda, geprüft. Ihm obliegt die Ausstellung der entsprechenden Leistungsnachweise gemäß hiesiger Studienordnung.

Welche Leistungen werden anerkannt?

Nach erfolgreichem Abschluss des Auslandsstudiums können die an der Partnerhochschule erbrachten Studienleistungen in Trier in der Regel in Form von einzelnen Leistungsnachweisen anerkannt werden.
Spezielle Fragen der Anerkennung müssen frühzeitig mit der ERASMUS-Beauftragten abgestimmt werden.

Der Umfang der anerkannten Leistungsnachweise orientiert sich dabei an einem quantitativen Kriterium (Leistungspunkte) und einem qualitativen Kriterium (Lernziele).

Die Anrechnung der Noten erfolgt nach einem für jede Hochschule festgelegten Umrechnungsschlüssel.

Bitte orientieren Sie sich an den Modulbeschreibungen (BWLVWL, Soziologie) der Lehrveranstaltungen in Trier.

Wie verläuft die Anerkennung?

  • Es empfiehlt sich die Teilnahme an der Informationsveranstaltung zum Thema Anerkennung (wird auf der Startseite bekannt gegeben).
  • Vor Antritt des Auslandsstudiums ist mit der ERASMUS-Beauftragten des Fachbereichs IV, Frau Nele Jacobs, das Lehrprogramm an der zugewiesenen Partnerhochschule abzustimmen. Verwenden Sie dazu bitte das Formular zur Kursabsprache. Die vorherige Kursabsprache ist essentiell für die Anerkennung von ausländische Studienleistungen und basiert auf Kursbeschreibungen der ausländischen Partneruniversität.
  • Nach Abschluss des Auslandsstudiums ist das entsprechend ausgefüllte Antragsformular für die Anerkennung von Studienleistungen an die ERASMUS-Beauftragte zu senden. Bitte lassen Sie das Feld "Note" leer!
    Zudem ist eine Studienverlaufsbescheinigung (erhältlich in PORTA) beizulegen.
  • Das Zeugnis (Transcript of Records) ist in Original und in Kopie vorzulegen. Seit der Corona-Pandemie ist es ebenfalls möglich, das Zeugnis elektronisch einzureichen. In dem Falle sollte das Zeugnis elektronisch durch das Studierendensekretariat der Gastuniversität an die ERASMUS-Beauftragte gesendet werden.
  • Die Unterlagen werden per Email an die ERASMUS-Beauftragte versendet.
  • Nach Prüfung durch Herrn Prof. Dr. Swoboda werden die Leistungsnachweise ausgestellt und an das HPA weitergeleitet. Leistungsnachweise zu Seminaren können bei den Hiwis zu den angegebenen Sprechstundenzeiten abgeholt werden.

Erfahrungsberichte

Bitte füllen Sie nach Ihrer Rückkehr (spätestens vor Beginn des neuen Semesters) auch unseren Erfahrungsbericht zum Auslandsstudium aus und schicken Sie diesen an era4hiwi@uni-trier.de. Ein ausgedrucktes Exemplar ist nicht notwendig. Sie erweisen damit Ihren Nachfolgern einen großen Gefallen und helfen uns, alle Informationen auf dem neuesten Stand zu halten!

Darüber hinaus würden wir uns freuen, Ihre Erfahrungen auch auf unserem Social Media Kanal (Instagram: @erasmusfb4) teilen zu dürfen. Senden Sie uns dafür gerne bis zu 10 Fotos sowie einen kurzen Text (max. 200 Wörter) an era4hiwi@uni-trier.de. Zeigen Sie Ihren Nachfolgern, was die ERASMUS+ Zeit für Sie ausgemacht hat!

Dokumente, die Sie nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes benötigen

DokumenteDownload
Erfahrungsbericht.doc
Anerkennungsformular.pdf
Ausfüllhinweis Anerkennungsformular.pdf
Präsentation Infoveranstaltung Anerkennung (Stand: 05.05.2023).pdf

Wichtig: Die Dokumente beinhalten Drop-Down Auswahlfelder. Nutzen Sie daher bitte zum Ausfüllen eine PDF Software, die eine Formularbearbeitung unterstützt. Wir empfehlen hierfür das Programm Adobe Acrobat Reader DC (kostenlos erhältlich). Aufgrund der internen Weiterverarbeitung werden nur Formulare angenommen, die digital ausgefüllt wurden.

Bitte beachten Sie auch, dass die von Ihnen eingetragenen Veranstaltungen automatisch auf Seite 3 übernommen werden und diese nicht weiter bearbeitet werden muss.