Modul R – Berufsbezogenes Praktikum im Master

Ausführliche Informationen zum Praktikum finden Sie in dieser Präsentation.

Das Pflichtmodul „Berufsbezogenes Praktikum“ im Masterstudiengang Psychologie besteht aus zwei Teilleistungen:
1.) sechswöchiges Praktikum und
2.) benoteter und bestandener Praktikumsbericht
Liegen beide Teilleistungen vor, werden 10 Leistungspunkte vergeben.


Folgende Informationen sind zu den beiden Teilleistungen zu beachten:

Praktikum

1. Genehmigung durch den Prüfungsausschuss
Vor Beginn des Praktikums muss das Praktikum im Sekretariat des Prüfungsausschusses beantragt und genehmigt werden. Die Vorlage des Antrags finden Sie auf der Seite des Prüfungsausschusses (Informationen des PA zum Praktikum).
Den Antrag füllen Sie aus und senden diesen an das Sekretariat des Prüfungsausschusses (papsyuni-trierde).

Zum Ausfüllen des Antrags sind vorab folgende Punkte zu klären:

2. Bereich und Ziele
Praktika können in allen psychologischen Berufsfeldern (Forschung und Anwendung) im In- und Ausland durchgeführt werden. Ziel des Praktikums ist der Transfer von Inhalten des Masterstudiums auf psychologische Forschungsbereiche und praktisch-psychologische Anwendungsgebiete. Dabei sollen psychologische Methoden und Techniken eigenständig unter Praxisbedingungen angewendet werden.
Hilfe bei der Suche nach einer Praktikumsstelle wird durch das Fach nicht bereitgestellt.

3. Betreuung
Praktika werden in der Praktikumsinstitution von dort tätigen akademisch ausgebildeten
Psychologen/innen betreut.
Sind in der Praktikumsinstitution keine derart qualifizierten Personen tätig, so kann das Praktikum auch durch eine/n Mitarbeiter/in des Faches Psychologie der Universität Trier betreut werden. Eine externe Praktikumsbetreuung ist seitens der/des Mitarbeiters/in des Faches Psychologie freiwillig. Richtlinien zur externen Praktikumsbetreuung stehen auf der Webseite des Prüfungsausschusses zur Verfügung.

4. Dauer, Voll- vs. Teilzeit
Das Praktikum wird in der Regel als sechswöchiges Gesamtpraktikum absolviert. Die Wochenstundenanzahl richtet sich nach der Vollzeitbeschäftigung der Institution, in der das Praktikum durchgeführt wird.
Das Praktikum wird während der vorlesungsfreien Zeit als Vollzeitpraktikum absolviert. Ausnahmen sind möglich, wenn das Studium durch das Praktikum nicht beeinträchtigt wird. Von der Praktikumsinstitution ist die Äquivalenz des Teilzeitpraktikums mit einem entsprechenden Vollzeitpraktikum zu bescheinigen.

5. Praktikum vs. Arbeitsverhältnis
Besteht/Bestand zur Institution, in der das Praktikum absolviert werden soll, ein Beschäftigungsverhältnis, so muss gewährleistet sein, dass die Praktikumstätigkeiten nicht auf die Aufgaben innerhalb dieses Beschäftigungsverhältnisses beschränkt sind, sondern die Aufgabenbreite der Praktikumsinstitution widerspiegeln.
Im Sinne einer Erweiterung der Jobperspektiven, werden Praktika, die nur die Tätigkeiten des Nebenjobs beinhalten, als Praktikum also nicht anerkannt.

6. Bescheinigung
Die Praktikumsinstitution bescheinigt der/dem Studenten/in (etwa in der Form eines Praktikumszeugnisses), (a) in welchem Zeitraum, (b) in welcher Form (Voll- vs. Teilzeitpraktikum) und (c) mit welchen Tätigkeitsschwerpunkten das psychologische Praktikum absolviert wurde.
Wird die Bescheinigung nicht von der/dem akademisch-psychologisch ausgebildeten Betreuer/in unterschrieben, muss deutlich werden, dass das Praktikum von mindestens einer derart qualifizierten Person betreut wurde.

Diese Bescheinigung senden Sie bitte nach Beendigung des Praktikums an das Sekretariat des Prüfungsausschusses (papsyuni-trierde). Das Sekretariat des Prüfungsausschusses bescheinigt die Ableistung des Praktikums.

Im Anschluss an das Praktikum ist ein Praktikumsbericht anzufertigen.

Praktikumsbericht

Der Bericht wird nach den unter 1) Formatvorgaben und 2) Inhalt / Gliederung beschriebenen Kriterien durch einen Prüfer im Fach Psychologie bewertet.
 

1. Format

Der Praktikumsbericht hat einen Umfang von 6 - 7 Seiten (inkl. Deckblatt, kein Inhaltsverzeichnis) (1,15-zeilig, 12pt Schrift Times New Roman, Blocksatz, 2 cm Rand auf allen vier Seiten).

Das Deckblatt enthält folgende Angaben:

  • Aktuelles Logo der Universität Trier
  • Name, Matrikelnummer, Anschrift und Uni-E-Mail des Praktikanten / der Praktikantin
  • Kontaktanschrift der Praktikumsstelle und des Ansprechpartners
  • Zeitraum und Dauer des Praktikums
  • Auf dem Deckblatt erklären Sie, dass der Bericht eigenständig und ohne fremde Hilfe verfasst wurde
  • Datum der Abgabe

 

2. Inhalt / Gliederung

Der Bericht gliedert sich entlang der drei unten skizzierten Punkte. Zu allen Unterpunkten müssen Informationen beschrieben werden. Je nach Art des Praktikums können manche Unterpunkte eine höhere Gewichtung als andere erfahren. Es wird erwartet, dass zu allen drei übergeordneten Punkten substanzielle Ausführungen (in etwa vergleichbarem Umfang) gemacht werden. 

1) Beschreibung der Organisation und der Abteilung / des Teams

  • Organisatorische Struktur der Praktikumseinrichtung; Ausstattung des Praktikumsplatzes, Arbeitsbedingungen, Vergütung
  • Erwartungen an den Praktikanten / die Praktikantin (z.B. Grad der erwarteten Selbständigkeit bei der auszuführenden Tätigkeit)
  • Art und Qualität der vorher vereinbarten Betreuung; Kooperation mit anderen Berufsgruppen

2) Darstellung des Aufgaben- und Tätigkeitsfeldes

  • Beschreibung der Aufgaben, die durchgeführt wurden mit grober Abschätzung der (prozentualen) Anteile an der gesamten Praktikumstätigkeit
  • Anteile von Diagnostik / Evaluation, Intervention (Beratung, Training, Psychotherapie), Forschung
  • Anteile von teilnehmender Beobachtung / Hospitation versus (angeleiteter) selbständiger Tätigkeit
  • Bezug zu den Grundlagen- und Anwendungsfächern bzw. zu einzelnen Modulen und Kenntnissen und Fertigkeiten aus dem Studium
  • Verbindung zwischen Praxis- und Theorieelementen im Masterstudiengang Psychologie

 3) Reflexion / Bewertung

  • Persönliche Motivation und Erwartungen von Praktikumsstelle / Tätigkeitsfeld
  • Erwerb von Wissen und fachlichen Kompetenzen; Anregungen für die eigene persönliche Entwicklung und spätere Berufswahl
  • Lernerfahrungen im Umgang mit Vorgesetzten und Kollegen sowie den Kunden / Patienten der Praktikumsstelle
  • Voraussetzungen, die für das Praktikum hilfreich gewesen wären, die aber im Studium zu wenig vermittelt wurden
  • Kritik und Verbesserungsvorschläge hinsichtlich des Praktikums

4) Anhang

  • Bescheinigung des Prüfungsausschusses „Ableistung des Praktikums“ als pdf-Scan
  • Bei einer externen Betreuung des Praktikums legen Sie als Anlage 2 „Nachbereitung der externen psychologischen Betreuung“ bei.
  • Nachweis der Prüfungsanmeldung in PORTA

 

3. Abgabe (Frist, Format, etc.) und Bewertung
Sie müssen sich in PORTA zur Prüfung „Berufsbezogenes Praktikum“ anmelden. An- und Abmeldefristen sind jeweils der 30.03. (für WS) bzw. der 29.09. (für SoSe) des jeweiligen Jahres.

Sollten Sie sich zur Prüfung angemeldet haben, den Bericht in dem jeweiligen Semester wider Erwarten doch nicht rechtzeitig abgeben können, MÜSSEN Sie sich wieder von der Prüfung abmelden.

Sie können den Praktikumsbericht jederzeit abgeben.

Senden Sie den Praktikumsbericht in elektronischer Form (pdf-Dokument) an:
prakmapsyuni-trierde. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.


Die Bewertung Ihres Berichtes dauert ca. 6-8 Wochen.

Modulbeauftragte*r / Ansprechpartner*in

Dr. Henrike Peiffer
Kontakt: prakmapsy@uni-trier.de

Sekretariat Prüfungsausschuss               

Andrea Becker
Kontakt: papsy@uni-trier.de