Prüfungsleistungen
Welche Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen sind, um Module und das Studium erfolgreich abzuschließen, ist in Modulhandbuch und Fachprüfungsordnung aufgeführt. Zeiten und Orte von Klausuren werden über PORTA bekannt gegeben (oft erst in der Mitte des Semesters). Weitere Prüfungsmodalitäten werden von den Dozierenden zu Semesterbeginn in den Lehrveranstaltungen kommuniziert.
Studierende können nur dann Prüfungsleistungen ablegen und die Noten können nur dann in PORTA eingetragen werden, wenn die Studierenden sich rechtzeitig innerhalb der Anmeldefrist auf PORTA zur Prüfung anmelden. Wird dies vergessen, ist keine nachträgliche Prüfungsanmeldung, keine Prüfungsteilnahme und kein Eintragen der Note in das Notenverwaltungssystem möglich. Die Prüfungsanmeldungen werden vom Hochschulprüfungsamt (HPA) verwaltet, sodass die Dozierenden keinen Einfluss darauf haben. In der Regel weisen Dozierende in den Lehrveranstaltungen darauf hin, wann und wie eine Prüfungsanmeldung zu erfolgen hat.
Sobald Dozierende Prüfungsleistung benotet haben, übermitteln sie die Noten digital an das HPA. Wenige Tage später werden sie den Studierenden in PORTA angezeigt. Studierende können all ihre Noten in PORTA jederzeit einsehen und sich vom Hochschulprüfungsamt eine offizielle Liste ihrer erbrachten Studienleistungen ausstellen lassen, z.B. für Stipendienbewerbungen. Eine Bescheinigung von erbrachten Prüfungsleistungen zusätzlich und außerhalb von PORTA ist in der Regel nicht möglich.
Ausnahmen gelten für ERASMUS- und andere Auslandsstudierende. Diese können sich zu Beginn der Vorlesungszeit bei den Dozierenden melden und individuell absprechen, welche Prüfungsleistungen wie zu erbringen sind.