Update 15.03.2023: Arbeitsgemeinschaften im Sommersemester 2023

Im Sommersemester werden folgende Arbeitsgemeinschaften angeboten (die Liste finden Sie ⇒ hier):

2. und 3. Fachsemester: Zivilrecht II (15203323) und Strafrecht II (15303391)

Nur 2. Fachsemester: Öffentliches Recht I (154003480)

Wiederholer aus höheren Fachsemestern nehmen bitte nicht am Losverfahren teil, sie werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt.

Die Arbeitsgemeinschaft der Erstsemester ist fest im Stundenplan integriert, eine Teilnahme am Losverfahren ist nicht erforderlich.

Zeitplan:

Erste Eintragungsrunde vom 20.03. bis 26.03.2023, dann Losverfahren (nähere Erläuterungen ⇒hier).

Update: vom 24.-27.03.2023 steht PORTA nicht zur Verfügung, die Eintragungsfrist wird daher verlängert bis einschl. 29.03.2023. Die erste Platzvergabe findet daher erst ab dem 30.03.2023 statt.

Zweite Eintragungsrunde vom 05.04. bis 12.04.2023.

Die Arbeitsgemeinschaften beginnen in der zweiten Vorlesungswoche.


Neue Broschüre erschienen

Ab sofort finden Sie in unserer Broschüre "Jura-Studium in Trier" Informationen zu unseren bewährten und brandneuen Angeboten.

Informationen zum Wintersemester 2022/23

Sehr geehrte Studierende,

willkommen zurück auf unserem Campus: hiermit möchten wir alle Studierenden am Fachbereich V – Rechtswissenschaft mit Informationen zum anstehenden Wintersemester 2022/23 versorgen. Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben, können Sie sich an unsere Studieneingangskoordinatorin und Fachstudienberaterin, Ass. iur. Marion Huck, wenden.

Präsenzsemester:

Wir freuen uns darüber, dass dieses Wintersemester wieder ein normales Präsenzsemester mit regulären Stundenplänen wird, die wir wie jedes Semester für Sie erstellt haben.

Prüfungen:

Auch der Prüfungsbetrieb kehrt zur Normalität zurück. Was bedeutet das für Sie? Das Rücktrittsrecht der ausgelaufenen Corona-Ordnung gilt bei Zwischenprüfung und Examen nicht mehr. Einzige Ausnahme: Das Rücktrittsrecht gilt noch für die Wiederholungsklausuren der Zwischenprüfung im Oktober (bitte die aktuelle Terminverteilung prüfen!), anschließend nicht mehr.

Wie immer gilt: Die neuen Regelungen der Allgemeinen Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge, auf die der Präsident hingewiesen hat, gelten in unserem Staatsexamensstudiengang nicht.

Arbeitsgemeinschaften:

Vom 28.09. bis zum 05.10.2022 findet für das 1./2., sowie 3./4. Fachsemester die erste Eintragungsrunde zu den Arbeitsgemeinschaften statt, Details finden Sie hier auf der Homepage.

Klausuren im Klausurenkurs:

Die Klausuren im Klausurenkurs werden digital geschrieben, aber in Präsenz besprochen. Damit wollen wir Sie darauf vorbereiten, dass die Erste Prüfung digital wird. Das birgt große Chancen für Sie: Schnelleres und handgelenkschonenderes Schreiben, besseres Gliedern, einfachere Lesbarkeit für die Korrektoren. Im zweiten Staatsexamen haben sich in Rheinland-Pfalz deswegen über 84 % für das digitale Staatsexamen entschieden.

  • Ab dem Termin F 23 können Sie bei uns die Schwerpunktbereichsklausuren digital schreiben. Deswegen haben wir auch im vergangenen Semester schon zweimal einen digitalen Klausurenkurs II angeboten.
  • Auch die staatliche Pflichtfachprüfung können Sie ab dem Termin H 23 elektronisch schreiben.

Darauf werden wir Sie mit unserem neu gegründeten Zentrum für juristische Examensvorbereitung (ZfjE) bestmöglich vorbereiten. Über Informationsveranstaltungen und Veranstaltungen zur digitalen Examensstrategie werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Wer seine Klausuren aber weiter mit der Hand schreiben möchte, hat die Möglichkeit, seine Bearbeitung abzufotografieren oder zu scannen und dann als pdf-Dokument hochzuladen.

Sie können dies alles nach wie vor von zu Hause tun, die Sachverhalte stehen in stud.ip. Wenn Sie wollen, können Sie zu den „echten“ Bearbeitungszeiten (9-14 Uhr) in der Bibliothek schreiben. Dafür steht Ihnen der „Raum der Stille“ zur Verfügung. Sie können sich als gemeinsame Prüfungsgruppe aber auch einen der Gruppenarbeitsräume reservieren. Die Auslage ausgedruckter Sachverhalte am Eingang C ist in Vorbereitung. Für das Probeexamen haben wir von 9-14 Uhr das Audimax als Schreibort für Sie reserviert.

CHE-Ranking:

Das CHE-Ranking der juristischen Fachbereiche hat große Ausstrahlungswirkung. Demnächst können die 3. bis 12. Fachsemester an der Umfrage zum CHE-Ranking teilnehmen. Sie erhalten automatisch eine Mail mit der Teilnahmemöglichkeit. In der Vergangenheit haben wir und Sie die Chancen nicht gesehen, die eine realistische, aber positive Evaluierung unseres Fachbereichs bietet. Wenn sich zu wenige beteiligen, wird der Fachbereich gar nicht gerankt – außerdem wirken sich statistisch gesehen die weniger guten Bewertungen bei einer geringen Beteiligung stärker aus als die ganz überwiegend zufriedenen Bewertungen. Beteiligen Sie sich also und helfen Sie dabei, unseren Fachbereich sichtbar zu machen!

Ob Sie nun vor Ihrem ersten Semester stehen, sich im Hauptstudium mit den großen Scheinen oder in der Examensvorbereitung befinden:
Wir freuen uns, dass Sie (wieder) hier bei uns in Trier sind, und hoffen, zu einem ganz normalen Lehrbetrieb mit einem ganz normales Studierendenleben für Sie zurückzukehren.

Wir wünschen Ihnen für alles, was Sie vor sich haben, viel Erfolg!

Prof. Dr. Benjamin Raue (Dekan) und Dr. Monika Heinbücher (Fachbereichsreferentin)

 

Elektronische Klausuren in der universitären Schwerpunktbereichsprüfung ab F 23

Ab dem Termin F 23 werden die universitären Schwerpunktbereichsklausuren elektronisch angeboten.

Ab dem Sommersemester 2022 kann dies im Klausurenkurs II geübt werden.

Hinweise zur Zwischenprüfung

ACHTUNG: Gem. § 19a StudPO gilt das Rücktrittsrecht der Corona-Ordnung noch für die drei Wiederholungsklausuren der Zwischenprüfung Anfang Oktober, obwohl die Senatsordnung am 30.09.2022 außer Kraft tritt.

Allgemeine Informationen zur Zwischenprüfung finden Sie ⇒hier. Die nächsten Termine werden auf der Prüfungsamtsseite ⇒hier bekanntgegeben.

Infolge von Rückfragen weisen wir auf Folgendes hin:

Zur Teilnahme an den Abschlussklausuren zur Zwischenprüfung sind auch diejenigen Studierenden verpflichtet, welche die Abschlussklausuren des vorangegangenen Semesters nicht bestanden haben. Dies bedeutet, dass zB zu den Prüfungen Zivilrecht II oder III auch diejenigen Studierenden automatisch zugelassen sind, die Zivilrecht I noch nicht bestanden haben.

Zur Teilnahme an der Hausarbeit für Anfänger ist ein Anmeldeverfahren durchzuführen. Für alle Teilnehmer ist deutlich vor Ende der Vorlesungszeit eine Anmeldung zur Veranstaltung (1501 32 72) in PORTA notwendig, damit die fertigen Arbeiten in stud.ip hochgeladen werden können. Zusätzlich ist eine Anmeldung zur Prüfung (500409) erforderlich.