Lehre und Prüfungen während der Corona-Pandemie

Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen zu Lehre und Prüfungen im BSc und MSc Psychologie während der Corona-Pandemie. Bei weiterführenden Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständigen Ansprechpartner (siehe Punkt 4).

  1. AHA-Regeln
    Bitte leisten Sie Ihren Beitrag zur Eindämmung der Pandemie, indem Sie sich innerhalb und außerhalb der Universität an die AHA-Regeln halten: Abstand, Hände waschen, Alltagsmasken.
     
  2. Generelles Vorgehen des Fachs in der Corona-Krise
    Angesichts der Einschränkungen durch die Pandemie haben wir als Fach drei Ziele:
    1. zur Eindämmung der Pandemie beizutragen und Ihre Gesundheit zu schützen,
    2. faire und pragmatische Lösungen zu finden, um die negativen Auswirkungen auf Ihr Studium zu gering wie möglich zu halten, 
    3. Sie stets zeitnah und vollständig über diese Lösungen und die geltenden Regelungen zu informieren (z.B. durch diese Webseite sowie durch Rundmails an Ihre Uni-Mailadresse bei größeren Änderungen).
     
  3. Lehre im Wintersemester 2021/22
    Vorlesungen werden im Wintersemester 2021/22 wieder online angeboten. Die meisten Seminare können jedoch unter Einhaltung der aktuell geltenden Richtlinien im Wintersemester wieder in Präsenz angeboten werden. Für die Präsenzlehre gilt die 3G-Regel. Falls ein Seminar noch online angeboten wird, erkennen Sie diese Veranstaltung im Vorlesungsverzeichnis am Zusatz "[DIGITAL]" im Titel.
     
  4. Kontakt zu Dozierenden und anderen Ansprechpartnern
    Eine Liste von den vielen Ansprachpartnern, die Ihnen im Fach und in der Uni bei Fragen und Anliegen gerne weiterhelfen, finden Sie - wie immer - auf den Internetseiten unseres Fachs. Bitte nehmen Sie Kontakt derzeit vorwiegend per Mail auf. Darüber können Sie dann ggf. auch eine Fortsetzung der Kommunikation über andere Kanäle (postalische Zusendung von Dokumenten; Onlinegespräche) vereinbaren. Benutzen Sie immer nur Ihre Uni-(ZIMK-)Maildresse, keine Privatadressen. Über Ihre Uni-Mailadresse können wir Sie in PORTA und PROZA finden und ihnen daher besser helfen.
     
  5. Anmeldung von Abschlussarbeiten und Vp-Stunden-Nachweis im Sommersemester 2021
    Wenn aufgrund der Corona-Situation die VP-Stunden nicht vollständig bis zur Anmeldung erbracht werden können, sollen die Prüfer trotzdem die Anmeldung ermöglichen. Die noch ausstehenden VP-Stunden werden von den Prüfern dokumentiert. Eine Erbringung der fehlenden Stunden wird bis zur Abgabe der Bachelorarbeit vereinbart. Sollten bei Abgabe der Arbeit noch VPN-Stunden fehlen, so ist von Prüfling der Nachweis zu führen, dass mindestens die digitalen Angebote für Versuchspersonenstunden genutzt wurden. Der PA wird von den Prüfern formlos über das Fehlen der VPN-Stunden informiert (Name, Umfang). Diese Regelung gilt bis auf weiteres.
    Um die Arbeit beim HPA anzumelden, sind folgende Schritte erforderlich:
    1. Sie bitten die zuständige Sachbearbeiterin des HPA telefonisch oder per E-Mail um das entsprechende Anmeldeformular (anzugeben: Name, Vorname, Matrikelnummer, Studiengang und aktuelle Adresse). Nachdem das HPA die Voraussetzungen zur Anfertigung der Abschlussarbeit positiv geprüft hat, wird das Formular den Studierenden postalisch zugestellt.
    2. Bis auf die Unterschrift der Betreuer/innen ist das Formular komplett auszufüllen, zu unterschreiben und als Scan an das HPA und die/den Erstbetreuer/in zu senden (jpg-Format).
    3. Die/der Erstbetreuer/in bestätigt dem HPA formlos per E-Mail die Betreuung sowie die interne Absprache der Zweitbetreuung mit dem/der Zweitbetreuer/in.
    4. Die Studierenden erhalten vom HPA eine Anmeldebestätigung.
     
  6. Klausureinsicht
    Nach Rücksprache mit dem HPA werden die Klausureinsichten während Corona im Fach Psychologie folgendermaßen geregelt:
    1. Klausuren mit Note 5.0: auf Nachfrage bei den Dozierenden kann eine zeitnahe Klausureinsicht gewährt werden.
    2. Bestandene Klausuren: wenn der Fortgang des Studiums nicht direkt durch die Note betroffen ist, kann die Klausureinsicht bis zu einem Jahr nach der Klausur erfolgen (siehe Allgemeine Prüfungsordnung). Somit werden klassisch organisierte Einsichten auf den Sommer/Herbst verschoben.
    3. E-Klausuren: Zur Einsicht in E-Klausuren wenden Sie sich bitte an die Koordinationsstelle E-Learning.
     
  7. Abschluss und Einreichung von Abschlussarbeiten
    Besprechen Sie mit Ihren Betreuern, wie Ihre Abschlussarbeiten trotz der Pandemie mit möglichst wenig Verzögerung abgeschlossen werden können, ohne dabei wissenschaftliche Qualitätsstandards aufzugeben. Möglicherweise können Datenerhebungen mit Präsenzterminen durch Literaturüberblicke, Simulation von Daten oder Onlineerhebungen ersetzt werden.
    Für die Einreichung Ihrer Arbeit beim HPA gilt:
    (a) Studierende, können Ihre Abschlussarbeit (BSc oder MSc) auch im pdf-Format einreichen, wenn der Ausdruck aufgrund der Corona-Krise nicht möglich ist. Wichtig ist der simultane Versand an die zuständige Sachbearbeiterin des HPA sowie die/den Erst- und Zweitbetreuer/in per E-Mail. In der Arbeit muss die Versicherung der selbstständigen Anfertigung enthalten sein.
    (b) Zeitnah (d.h. spätestens, wenn der reguläre Lehrbetrieb wieder aufgenommen wird) muss die Abschlussarbeit in gebundener Form und dreifacher Ausfertigung nachgereicht werden.
     
  8. Universitätsweite Maßnahmen (Mensen, Gebäudezugänge etc.)
    Regelungen zu uniweiten Maßnahmen und Antworten auf FAQs dazu hat die zentrale Verwaltung hier für Sie zusammengestellt: Link