FAQ für Studieninteressierte
Gute Englischkenntnisse werden aufgrund der ausgewählten Literatur und des teilweise fremdsprachigen Seminarangebots vorausgesetzt. Ein formaler Nachweis darüber wird nicht verlangt.
Bei einem Wechsel aus dem Ausland wird der Umfang Ihrer bisherigen Studienleistungen in vergleichbaren Fachangeboten zugrunde gelegt. Wie viel Ihnen anerkannt werden kann von Ihren bisherigen Studienleistungen, lässt sich erfahrungsgemäß nur in Einzelfällen sachgerecht beantworten, da die Ausbildungsangebote weltweit sehr unterschiedlich gestaltet sind. Ihr Antrag wird daher individuell geprüft. Unter Umständen kann Ihre Einstufung in ein höheres Fachsemester mit Auflagen verbunden sein, bestimmte Lehrveranstaltungen nachzuholen.
Bei einem Studienortswechsel wird der Umfang Ihrer bisherigen Studienleistungen in vergleichbaren Fachangeboten zugrunde gelegt. Abschlussprüfungen werden grundsätzlich anerkannt.
Nicht immer können Sie allerdings die volle Anrechnung Ihrer Studienleistungen erwarten, da die inhaltliche Ausrichtung Ihrer bisherigen Universität von der unseren abweichen kann. Wir bemühen uns natürlich, Ihre individuelle Sachlage sorgfältig zu prüfen. Unter Umständen kann Ihre Einstufung in ein höheres Fachsemester daher mit Auflagen verbunden sein, z.B. ein bestimmtes Modul oder eine Lehrveranstaltung nachzuholen. Den entsprechenden Vordruck zur Anerkennung von Studienleistungen sowie ein Merkblatt erhalten Sie in den Sekretariaten.
In dem Bachelorstudiengang "Medien- und Kommunikationswissenschaft" (Kernfach) kann aus einer Vielzahl von Wahlpflichtmodulen aus den Bereichen Betriebswirtschaftslehre, (Wirtschafts-)Informatik, Sprachwissenschaft, Soziologie, oder Politikwissenschaft gewählt werden. Das ermöglicht jeder Student*in eine Personalisierung des Studiums.
Der Masterstudiengang "Medienwissenschaft" kann grundsätzlich mit allen 2-Fach-Studiengängen der Universität - je nach Interessensgebiet - kombiniert werden. Weiter Infos erhalten Sie hier.
Ein Praktikum für das Studium "Medien- und Kommunikationswissenschaft" ist keine Voraussetzung, aber in jedem Fall empfehlenswert.
Unabhängig von bisherigen Praktika ist ein mehrwöchiges Praktikum während des Studiums zu absolvieren (Medien- und Kommunikationswissenschaft 8 Wochen, Medienwissenschaft 7 Wochen)
Der Bachelorstudiengang "Medien- und Kommunikationswissenschaft" (Neu ab WiSe 20/21) wird mit einem Bachelor of Arts abgeschlossen. Als weiterführendes Studium bieten wir den Master (M.A.) "Medienwissenschaft" an.
Informationen und Antragsformulare zur Fachsemestereinstufung und Anerkennung bisher erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen für die BA/MA-Studiengänge des FB II finden sich hier.
Der Numerus clausus für "Medien- und Kommunikationswissenschaft" ändert sich durch die jährlichen Verfahren. Hier können Sie den aktuellen NC einsehen.
Der Master Medienwissenschaft ist zur Zeit nicht zulassungsbeschränkt, allerdings wird eine bestandene Bachelorprüfung im Studiengang „Medien-Kommunikation-Gesellschaft“ (oder einem vergleichbaren Studiengang) für die Zulassung vorausgesetzt. Sofern bereits 150 Leistungspunkte erreicht sind, ermöglicht die Uni Trier eine Doppeleinschreibung. Informationen hierzu erhalten Sie auf der Seite der Studienberatung.
FAQ für Studierende
In PORTA werden Ihnen unter dem Menüpunkt "Mein Studium" mit einem Klick auf "Studienplaner" Ihre Prüfungen und Veranstaltungen in den einzelnen Modulen angezeigt. Im oberen Bereich können Sie "Veranstaltungen ausblenden", sodass Ihnen nur noch die Prüfungen angezeigt werden. Mit dem Klick auf die Schaltfläche "anmelden" rechts neben einer mit einem gelben Stern gekennzeichneten Prüfung, melden Sie sich für diese an.
Eine An- und Abmeldung für eine Klausur ist 6 Wochen vor dem Prüfungstermin bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin möglich.
Das Fach Medienwissenschaft hilft bei der Suche nach einem Praktikumsplatz. Vereinbarungen über Praktikumsplätze bestehen mit verschiedenen Medienunternehmen. Aktuelle Stellen finden Sie auf unserer Praktikumsseite oder in dem MeWi-Newsletter.
Ihre Karrieremöglichkeiten ergeben sich aus den von Ihnen gesetzten Studienschwerpunkten. Absolvent*innen des Faches arbeiten in den unterschiedlichsten Bereichen, beispielsweise in Zeitungsredaktionen, in der Film- und Fernsehproduktion, in Forschungsabteilungen von Medienunternehmen, oder in der Öffentlichkeitsarbeit.
Bevor Sie eine Hausarbeit abgeben melden Sie sich bitte für diese Prüfung in PORTA an. Unter dem Menüpunkt "Mein Studium" klicken Sie auf den Studienplaner. Hier finden Sie das entsprechende Modul. Die Prüfungen sind mit einem gelben Stern gekennzeichnet. Für Hausarbeiten bei Lehrbeauftragten beachten Sie bitte, dass als Prüferin Frau Kupp eingetragen ist.
Neben den formalen Vorgaben des Betreuers geben Sie bitte mit der Hausarbeit die "Erklärung zur Hausarbeit" ab. Dort tragen Sie bitte alle in diesem Modul besuchten Veranstaltungen ein. Erst nach dem Besuch aller relevanten Veranstaltungen des entsprechenden Moduls kann die Note der Hausarbeit als Modulabschluss in PORTA eingetragen werden. Bitte melden Sie sich vor Abgabe der Hausarbeit in PORTA für die Prüfung an.
Zugriff auf wichtige medienwissenschaftliche Archive (unter anderem SZ, FAZ, NexisUni oder JSTOR) erhalten Sie über das Datenbank-Infosystem (DBIS) der Universität Trier. Für den Großteil der Angebote des DBIS müssen Sie zunächst eine VPN-Verbindung herstellen. Infos zur VPN-Verbindung erhalten Sie hier.
Die meisten Dozenten veröffentlichen ihre Sprechstundentermine auf der Plattform StudIP. Sie können sich für eine Sprechstunde eintragen, indem Sie das Profil Ihrer Dozent*in in StudIP aufrufen und den gewünschten Termin reservieren. Die Sprechstunden aller Lehrenden und Hinweise zur Sprechstundenanmeldung finden Sie hier.
FAQ für Studierende in der Abschlussphase
Die Bachelorarbeit kann ab der Mitte des 5. Fachsemesters angemeldet werden, wenn Sie über mindestens 100 Leistungspunkte verfügen.
Die Masterarbeit kann ab der Mitte des 3. Fachsemesters angemeldet werden, wenn Sie über mindestens 40 Leistungspunkte verfügen.
Sprechen Sie vor der formalen Anmeldung das Thema der Arbeit mir Ihrer Betreuer*in ab. In der Regel wird dazu ein Exposé erwartet.
1. Besorgen Sie sich im HPA das entsprechende Formular für die Anmeldung der Abschlussarbeit.
2. Lassen Sie sich in einer Sprechstunde durch Ihre Gutachter*in die Themenvergabe auf dem Formular bescheinigen und datieren.
3. Anschließend leiten Sie oder Ihre Gutachter*in das Formular dem HPA weiter. Nach Bearbeitung durch das HPA wird Ihnen der Bearbeitungszeitraum mitgeteilt.
Bitte beachten Sie, dass es in der Medienwissenschaft im Sommersemester und im Wintersemester jeweils einen fachweiten Anmeldetermin gibt. Ihre Anmeldung muss spätestens bis zum festgelegten Termin durch Ihre Betreuer*in datiert sein. Der Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben und vor den begleitenden Kolloquien mitgeteilt.
Das Thema Ihrer Abschlussarbeit können Sie im Prinzip frei wählen, vorausgesetzt Sie finden dafür eine Betreuer*in. Sie sollten ein Thema wählen, dass in Ihrem eigenen Interessensbereich liegt und Ihre Betreuer*in kompetent betreuen kann. Themenvorschläge der Betreuer*innen finden Sie hier (Zugang nur mit ZIMK-Kennung).
Alle hauptamtlich Lehrenden des Faches können BA-Abschlussarbeiten betreuen. Um die damit zusammenhängende Arbeitsleistung im Fach zu verteilen, behalten wir uns vor, Studierende an Kolleg*innen weiter zu verweisen. Sie haben keinen Anspruch auf eine bestimmte Betreuer*in.
Master-Abschlussarbeiten können von promovierten Dozent*innen betreut werden.
Die Themenstellung der Bachelorarbeit soll eine Bearbeitung in 9 Wochen (in Vollzeit) erlauben. Sie haben aber vier Monate Zeit dafür, können also die Bearbeitungszeit flexibel verteilen.
Die Themenstellung der Masterarbeit soll eine Bearbeitung in 18-23 Wochen (in Vollzeit) je nach Umfang erlauben. Sie haben aber sechs Monate Zeit dafür, können also die Bearbeitungszeit flexibel verteilen.
Die Arbeit ist gebunden und in dreifacher Ausfertigung abzugeben. Darüber hinausgehende Informationen zum Erscheinungsbild und Umfang erhalten Sie im Rahmen der dafür vorgesehenen begleitenden Lehrveranstaltungen sowie von Ihrem Betreuer.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise des Hochschulprüfungsamts, insbesondere die Hinweise zur Erklärung, die der Arbeit beigefügt werden muss.
Detaillierte Regelungen finden Sie in der Allgemeinen Prüfungsordnung. Es besteht die Möglichkeit, die Arbeit auch in Gruppen zu schreiben oder in einem Unternehmen.
Die BA-Arbeit gibt 12 Leistungspunkte, macht also 12/180 Ihrer Endnote aus.
Die Masterarbeit gibt 30 Leistungspunkte.