Rahmenbedingungen (Anmeldung, Bearbeitungszeit, Umfang etc.)

Anmeldung zu Prüfungen in Porta (Hausarbeiten, Klausuren, mündliche Prüfungen)

Sie können nur an einer Modulprüfung teilnehmen, wenn die Studienleistungen aus allen zum Modul gehörenden Veranstaltungen erfüllt sind.

Mündliche Prüfungen und Klausuren
Die Anmeldefrist zu mündlichen Prüfungen oder Klausuren in Porta beginnt 6 Wochen vor dem eigentlichen Prüfungstermin und endet bereits 2 Wochen vor dem Prüfungstermin. Eine verspätete Anmeldung ist nicht mehr möglich!!!

Hausarbeiten
Die Anmeldung zu Modulprüfungen in Form von schriftlichen Hausarbeiten in Porta erfolgt immer ab dem Freischalten der Prüfung in Porta bis zum 30. März (für Hausarbeiten aus einem Wintersemester) oder bis zum 29. September (für Hausarbeiten aus einem Sommersemester).

Nicht-Erscheinen
Wenn Sie in Porta zu einer Modulprüfung angemeldet sind, aber nicht zur Prüfung erscheinen, wird dies als Fehlversuch in Porta gewertet. Sollten Sie aber vor einer Prüfung erkranken und nicht daran teilnehmen können, so schicken Sie bitte ein ärztliches Attest direkt an das Hochschulprüfungsamt (nicht an das Fach), damit Ihr Nichterscheinen nicht als Fehlversuch gewertet wird.

 

Hausarbeiten

Themenwahl
Sie können in Absprache mit den Lehrenden ein Thema des jeweiligen Seminars wählen. In der Regel arbeitet man das Referatsthema oder einen Teilaspekt daraus aus.

Anmeldung in PORTA
Wichtig! Vergessen Sie nicht, die Hausarbeit in PORTA anzumelden!!! Die Prüfungsanmeldung über Porta für Hausarbeiten des Wintersemesters endet am 30.3.

Umfang (in Absprache mit den Lehrenden).
34.500-46.000 Zeichen (mit Leerzeichen, aber ohne Fußnoten), das entspricht ca. 10-15 Seiten reinem Fließtext.
Nicht mitgezählt werden dabei Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Fußnoten, Literaturverzeichnis, Abbildungsteil und Abbildungsverzeichnis.

Deckblatt und eidesstattliche Erklärung
Die Vorlage zum Deckblatt der Hausarbeit finden Sie hier (→ Vorlage)
Denken Sie daran, die im Original handschriftlich unterschriebene eidesstattliche Erklärung (→ Vorlage) mit einzubinden!

Abgabe
Bitte in einer Klarsichtmappe fristgerecht im Sekretariat abgeben oder per Post schicken. Dann kann die Arbeit mit Eingangsstempel registriert werden. Senden Sie Ihrer Prüferin bzw. Ihrem Prüfer die Arbeit zusätzlich digital (Word-Format) zur Kontrolle bez. Plagiat und KI-Einsatz.

Fristen
Die Arbeit muss spätestens drei Monate nach Ende der Lehrveranstaltung abgegeben werden. Der Abgabetermin kann nach Absprache (z. B. wegen Krankheit, Ausgrabungstätigkeit etc.) mit den Lehrenden einmalig verlängert werden.

BA-Arbeit

Prüfungsordnung
Alle rechtlichen Aspekte finden Sie in der Allgemeinen Prüfungsordnung und der Fachprüfungsordnung (zu finden bei den jeweiligen Studiengängen).

Themenwahl
Sie studieren, um eigenständig wissenschaftlich arbeiten zu können. Also sollten Sie sich auch zuerst selbst Gedanken machen, welche Themen Sie interessieren. Unsere Lehrenden unterstützen gerne beim Findungsprozess. Die endgültige Themenwahl erfolgt mit Zustimmung durch Erstprüferin/Erstprüfer.

Prüferinnen und Prüfer
Die Abschlussarbeit ist von zwei Prüfenden zu betreuen. Bei der Bachelorarbeit gilt, dass diese mindestens einen Bachelorabschluss haben müssen. Die Erstprüferin/der Erstprüfer muss ein Prüfer des Fachs sein und zum Zeitpunkt der Übernahme der Betreuung an der Universität Trier beschäftigt sein.

APO §8 (1): "Prüferinnen oder Prüfer sind Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, Habilitierte, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Aufgaben gemäß § 57 Abs. 1 Satz 2 HochSchG, Lehrbeauftragte, Lehrkräfte für besondere Aufgaben sowie Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer im Ruhestand. Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren sowie in der beruflichen Praxis erfahrener Personen können von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu Prüferinnen oder Prüfern bestellt werden, wenn sie in dem Fachgebiet, auf das sich die Prüfungsleistung bezieht, über nachgewiesene einschlägige berufspraktische Erfahrungen verfügen."

Sie kennen Ihre Lehrenden und deren Forschungsgebiete. Überlegen Sie, wer für die Betreuung Ihres Themas passt und vereinbaren Sie am besten einen Termin, um alles weitere zu besprechen.

Anmeldung
Das Anmeldeformular für die Bachelorarbeit können Sie per E-Mail bei der für Sie zuständigen Sachbearbeiterin im Hochschulprüfungsamt erhalten. Nach Erhalt bitte ausdrucken, ausfüllen und den Prüfenden zur Unterschrift vorlegen. Erstprüferin/Erstprüfer leitet den Scan mit Bestätigungsmail an das Hochschulprüfungsamt. Die Bearbeitungszeit beginnt mit dem Datum der Bestätigungs-E-Mail des Erstprüfers. Bei Wahl externer Prüfender: Füllen Sie dieses Formular aus und senden Sie es der/dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zur Zustimmung. Das Formular muss im Anschluss mit obiger Bestätigsmail an das Hochschulprüfungsamt gesendet werden.

Bearbeitungszeit
Die Bachelorarbeit kann i. d. R. ab der Mitte des 5. Fachsemesters angemeldet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der oder die Studierende mindestens 100 LP erworben hat. Die Bearbeitungszeit beträgt vier Monate. Bei einem Bachelorstudium mit der Kombination von Haupt- und Nebenfach ist die Bachelorarbeit im Hauptfach anzufertigen.

Umfang (in Absprache mit Erstprüferin/Erstprüfer).
69.000-92.000 Zeichen (mit Leerzeichen, aber ohne Fußnoten), das entspricht ca. 30-40 Seiten reinem Fließtext.
Nicht mitgezählt werden dabei Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Fußnoten, Literaturverzeichnis, Abbildungsteil und Abbildungsverzeichnis.

Deckblatt und eidesstattliche Erklärung
Die Vorlage zum Deckblatt der Abschlussarbeit finden Sie → hier.
Denken Sie daran, die im Original handschriftlich unterschriebene eidesstattliche Erklärung (→ Vorlage) mit einzubinden!

Abgabe
Die Arbeit muss beim Hochschulprüfungsamt in gebundener Form und in dreifacher Ausfertigung fristgerecht eingereicht werden. Sie kann zu den Öffnungszeiten des Gebäudes V im Briefkasten des Hochschulprüfungsamts im Eingangsbereich eingeworfen werden.

Senden Sie Ihrer Prüferin/Ihrem Prüfer die Arbeit zusätzlich digital (Word-Format) zur Kontrolle bez. Plagiat und KI-Einsatz.

Mehr Infos und FAQs...
... gibt es auf der Seite des Hochschulprüfungsamtes
 

MA-Arbeit

Prüfungsordnung
Alle rechtlichen Aspekte finden Sie in der Allgemeinen Prüfungsordnung und der Fachprüfungsordnung (zu finden bei den jeweiligen Studiengängen).

Themenwahl
Sie studieren, um eigenständig wissenschaftlich arbeiten zu können. Also sollten Sie sich auch zuerst selbst Gedanken machen, welche Themen Sie interessieren. Unsere Lehrenden unterstützen Sie gerne beim Findungsprozess. Die endgültige Themenwahl erfolgt mit Zustimmung durch Erstprüferin/Erstprüfer.

Prüferinnen und Prüfer
Die Abschlussarbeit ist von zwei Prüfenden zu betreuen. Diese müssen mindestens einen Master-Abschluss haben und mindestens einer der Prüfer muss HochschullehrerIn (d. h. ProfessorIn oder JuniorprofessorIn) oder habilitiert sein. Der Erstprüfer muss ein Prüfer des Fachs sein und zum Zeitpunkt der Übernahme der Betreuung an der Universität Trier beschäftigt sein.

APO §8 (1): Prüferinnen oder Prüfer sind Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, Habilitierte, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Aufgaben gemäß § 57 Abs. 1 Satz 2 HochSchG, Lehrbeauftragte, Lehrkräfte für besondere Aufgaben sowie Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer im Ruhestand. Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren sowie in der beruflichen Praxis erfahrener Personen können von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu Prüferinnen oder Prüfern bestellt werden, wenn sie in dem Fachgebiet, auf das sich die Prüfungsleistung bezieht, über nachgewiesene einschlägige berufspraktische Erfahrungen verfügen.

Sie kennen Ihre Lehrenden und deren Forschungsgebiete. Überlegen Sie, wer für die Betreuung Ihres Themas in Frage kommt und vereinbaren Sie am besten einen Termin, um alles weitere zu besprechen.

Anmeldung
Das Anmeldeformular können Sie per E-Mail bei der für Sie zuständigen Sachbearbeiterin im Hochschulprüfungsamt erhalten. Nach Erhalt bitte ausdrucken, ausfüllen und den Prüfenden zur Unterschrift vorlegen. Erstprüferin/Erstprüfer leitet den Scan mit Bestätigungsmail an das Hochschulprüfungsamt. Die Bearbeitungszeit beginnt mit dem Datum der Bestätigungs-E-Mail des Erstprüfers. Bei Wahl externer Prüfender: Füllen Sie dieses Formular aus und senden Sie es der/dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zur Zustimmung. Das Formular muss im Anschluss mit obiger Bestätigsmail an das Hochschulprüfungsamt gesendet werden.

Bearbeitungszeit
Die Masterarbeit kann i. d. R. ab der Mitte des 3. Fachsemesters angemeldet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der oder die Studierende mindestens 40 LP erworben hat. Die Bearbeitungszeit beträgt sechs Monate.

Umfang (in Absprache mit Erstprüferin/Erstprüfer).
138.000-184.000 Zeichen (mit Leerzeichen, aber ohne Fußnoten), das entspricht ca. 60-80 Seiten reinem Fließtext.
Nicht mitgezählt werden dabei Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Fußnoten, Literaturverzeichnis, Abbildungsteil und Abbildungsverzeichnis.

Deckblatt und eidesstattliche Erklärung
Die Vorlage zum Deckblatt der Abschlussarbeit finden Sie  → hier.
Denke Sie daran, die im Original handschriftlich unterschriebene eidesstattliche Erklärung (→ Vorlage) mit einzubinden!

Abgabe
Die Arbeit muss beim Hochschulprüfungsamt in gebundener Form und in dreifacher Ausfertigung fristgerecht eingereicht werden. Sie kann zu den Öffnungszeiten des Gebäudes V im Briefkasten des Hochschulprüfungsamts im Eingangsbereich eingeworfen werden.

Senden Sie Ihrer Prüferin/Ihrem Prüfer die Arbeit zusätzlich digital (Word-Format) zur Kontrolle bez. Plagiat und KI-Einsatz.

Mehr Infos und FAQs...
... gibt es auf der Seite des Hochschulprüfungsamtes

 


Formalia (Zitierweise, Formatierung, Aufbau etc.)

Für Hausarbeiten, BA- und MA-Arbeit

Formatierung

  • Papier: weiß (auch recyclingweiß), DIN A4-Format, einseitig bedruckt.
  • Satzspiegel: oben, unten und links je 2 cm, am rechten Rand 3 cm (Korrekturrand).
  • Absatzformat: Blockformat. Bitte Silbentrennung benutzen.
  • Zeilenabstand 1,5.
  • Seitenzahlen bitte in arabischen Zahlen am rechten Rand unten auf jeder Seite außer dem Titelblatt und dem Inhaltsverzeichnis.
  • Schrift: Times New Roman (oder eine andere gut leserliche Serifenschrift).
  • Schriftgröße: 12 pt im Haupttext, 10 pt in den Fußnoten, maximal 16 pt in den Hauptüberschriften.
  • Kursive Schrift für lateinische Fachbegriffe reservieren. Keine Unterstreichungen und kein Fettdruck.
  • Bereits fett gesetzte Wörter zusätzlich kursiv zu formatieren, gilt als typographische Todsünde und sollte (selbst in Überschriften) unbedingt vermieden werden.

Reihenfolge von Text und Anhängen

  • Deckblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • Fließtext (Einleitung, Hauptteil, Schluss/Zusammenfassung/Fazit)
  • Literaturverzeichnis
  • Abbildungen mit Abbildungsnachweis
  • Eidesstattliche Erklärung

Aufbau und zentrale Fragestellung
Jede Arbeit sollte eine Einleitung, einen Hauptteil und einen Schluss haben (wobei dies nicht Ihre Kapitelüberschriften sein sollten). Der Hauptteil sollte zwischen 60% und 80% des Textes ausmachen (also deutlich länger sein als Einleitung und Schluss zusammen).

Einleitung:
In der Einleitung holen Sie den Leser ab und geben eine kurze Einführung zum Thema, zur Region, Zeitstellung etc., die Ihre Arbeit behandelt. In der Einleitung MUSS Ihre wissenschaftliche Fragestellung deutlich gemacht sein. Also: Welche zentrale Frage wollen Sie in dieser Arbeit klären? Warum ist das überhaupt notwendig bzw. sinnvoll? Mit welchen Methoden werden Sie der Frage nachgehen und warum?

Hauptteil:
Im Hauptteil steht Ihre eigentliche Analyse und Erörterung der Befunde, Funde, wissenschaftlichen Probleme etc. Achten Sie auf einen logischen Aufbau der Kapitel und Ihrer Argumentation. Machen Sie dem Leser klar, wie jedes Ihrer Einzelkapitel einen Baustein zur Beantwortung der zentralen Fragestellung liefert. Leiten Sie mit dem letzten Satz des Kapitels zum nächsten Kapitel über.

Schluss:
Im letzten Kapitel (meist „Zusammenfassung“, „Fazit“ oder „Ausblick“) sollten Sie die wesentlichsten Ergebnisse des Hauptteils prägnant zusammenfassen und eine Antwort auf Ihre Fragestellung geben. Und: Welchen Mehrwert hat Ihre Arbeit für die Forschung bzw. wo könnte man noch weiterforschen?

Kapitelnummerierung
Der Hauptteil kann in mehrere Kapitel mit wiederum eigenen Unterkapiteln gegliedert werden. Benutzen Sie am besten die arabischen Ziffern, also zum Beispiel:

1.
2.1
2.2
2.3.1
2.3.2
3.

Merke: Wer "A" sagt, muss auch "B" sagen. Auf Kapitel 1 muss (mindestens) noch ein Kapitel 2 folgen; wenn Sie ein Unterkapitel 1.1 nennen, müssen Sie auch (mindestens) noch 1.2 bringen.

Überschriften und Inhaltsverzeichnis

  • Überschriften sollen zwar auffallen, doch die Lesenden nicht "anschreien".
  • Benutzen Sie die gleiche Schriftart wie im Haupttext.
  • Größen und Formatierungen hängen davon ab, wie viele Gliederungsebenen (und folglich Überschriftarten) Sie brauchen. Wenn es zwei Gliederungsebenen gibt, reicht es, wenn Sie Hauptkapitel-Überschriften in einer 14-Punkt-Schrift, Unterkapitel-Überschriften in einer 12 Punkt großen Schrift setzen (gegebenenfalls im Fettdruck). 
  • Merke: Überschriften sind entweder linksbündig oder zentriert zu setzen.
  • Nach Überschriften steht nie ein Punkt oder Doppelpunkt.

Tipp: Verwenden Sie die Wordfunktion zu verschiedenen Überschriften-Formatierungen. So können Sie mit STRG + F links immer schnell durch deinen Text navigieren und Sie können automatisch ein Inhaltsverzeichnis erstellen, bei dem sich die Seitenzahlen automatisch aktualisieren. Eine Anleitung finden Sie auf diesem externen Link von Microsoft.

Satzzeichen und diakritische Zeichen
Bitte beachten Sie: Es gibt Unterschiede zwischen normalen und 'gnomischen' Anführungszeichen, zwischen einem Apostroph (Auslassungszeichen) und einem einfachen Anführungs-Endzeichen, zwischen Punkt, Komma und Semikolon, zwischen Bindestrich und Gedankenstrich.

Zitate und Fußnoten

  • Fußnoten sind integrale Bestandteile geisteswissenschaftlicher Abhandlungen und gehören nicht in die Verbannung auf die letzten Seiten, sondern unter den Text, auf den sie sich jeweils beziehen. Außerdem werden sie von Anfang bis Ende durchnummeriert und beginnen nicht mit jedem neuen Kapitel wieder bei 1. 
  • Jede Idee, die nicht Ihre ist, muss durch einen genauen Nachweis belegt werden. Das heißt also, jede Info (z. B. zu einer Datierung eines Gebäudes), die Sie nicht aus sich selbst heraus wissen, sondern in der Literatur gefunden haben, müssen Sie belegen!
  • Zitate sind nicht nur auf das Gesamtwerk zu beziehen (Müller 2020), sondern auf die konkrete Seite (Müller 2020, 74).
  • In der Regel sollten Sie sinngemäß zitieren, das heißt paraphrasieren bzw. die indirekte Rede verwenden.
  • Sie können vereinzelt wörtliche Zitate verwenden (die stets in Anführungszeichen zu setzen und dann buchstabengetreu mit allen altertümlichen Schreibweisen, gegebenenfalls auch mit sachlichen oder orthographischen Feelern [sic!] zu übernehmen sind). Aber nur dann, wenn der Satz fundamental wichtig ist und man ihn quasi gar nicht besser ausdrücken kann.

Zitier-Richtlinien
Unterschiedliche Fachdisziplinen verwenden unterschiedliche Zitier-Richtlinien. Sie sollten mehrere Richtlinien beherrschen, denn später werden Verlage und Publikationsorgane ebenfalls unterschiedliche Zitierstile von Ihnen verlangen, wenn Sie einen Aufsatz einreichen.
Verwenden Sie folgenden Stil:

  • Für die Klassische Archäologie: Richtlinien des DAI.
  • Für die Provinzialrömische Archäologie: Richtlinien der RGK (Römisch-Germanischen Kommission des DAI). Achtung: hier gibt es 2 Neuerungen: aufeinanderfolgende Seitenzahlen werden nicht mehr 15f. oder 15 ff. abgekürzt, sondern mit den konkreten Seitenzahlen, also 15–16 oder 15–22. Verwende keinen kurzen Bindestrich (-), sondern einen langen Bis-Strich (–).
  • Für die Geoarchäologie: nach Rücksprache mit den Lehrenden.

Zitieren antiker Autoren
Für das Zitieren bestimmter Quellenbelege benutzen Sie in den Fußnoten die Abkürzungen aus „Antike Autoren und Werktitel“ im Erweiterten Abkürzungsverzeichnis von „Der Neue Pauly“.
Am Ende der Arbeit sollten Sie die verwendeten Quelleneditionen separat von der Sekundärliteratur auflisten.

Zitations-Programme
Sie können gerne Zitations-Software wie z. B. Citavi verwenden. Aber Achtung: Überprüfen Sie das ganze Verzeichnis am Ende händisch, weil oftmals noch Fehler auftreten können.

Literaturverzeichnis
Hier müssen Sie die Kurzzitate, die Sie in den Fußnoten verwendet haben, in alphabetischer Reihe auflösen.
Entweder untereinander:

Cüppers 1969
H. Cüppers, Die Trierer Römerbrücken. Trierer Grabungen u. Forsch. 5 (Mainz 1969).

Cüppers 1973
H. Cüppers, Die Stadtmauer des römischen Trier und das Gräberfeld an der Porta Nigra. Trierer Zeitschr. 36, 1973, 133-222.

 

Oder Sie arbeiten mit einer dreispaltigen Tabelle, lassen die mittlere als Abstandhalter frei und wählen ganz am Ende die Einstellung „ohne Rahmen“.

Cüppers 1969

 

H. Cüppers, Die Trierer Römerbrücken. Trierer Grabungen u. Forsch. 5 (Mainz 1969).

Cüppers 1973

 

H. Cüppers, Die Stadtmauer des römischen Trier und das Gräberfeld an der Porta Nigra. Trierer Zeitschr. 36, 1973, 133-222.

Abbildungen

  • Zu einer Hausarbeit gehören in der Regel Abbildungen. Es ist sehr mühsam, diese in einen Fließtext in word einzubauen, da sich alles verschiebt, wenn du nur eine Abbildungen änderst. Wir empfehlen, die Abbildungen gesammelt ganz am Ende einzubauen. Es kann nützlich sein, hierfür ein eigenes word-Dokument (oder noch praktischer: ein pptx-Dokument mit Foliengröße DINA4) einzurichten.
  • Achten Sie auf gute Qualität der Scans der Abbildungen (min. 300 dpi).
  • Achten Sie darauf, dass die Abbildungen sauber beschnitten und horizontal ausgerichtet sind.
  • Nutzen Sie Bildbearbeitungsprogramme, um z. B. Helligkeit und Kontrast zu korrigieren.
  • Abbildungen sind ebenfalls Quellen aus der Literatur und müssen zitiert werden!
  • Entweder Sie geben das Kurzzitat in Klammern hinter der Bildunterschrift an, also: Abb. 1 Ansicht des Tempels von Osten (Mustermann 2010, 23 Abb. 7)
  • Oder Sie setzen die Abbildungen nur mit Bildunterschrift und fügen einen Abbildungsnachweis separat an.
     

Guter Schreibstil

  • Vermeiden Sie „Sprachdeutsch“. Benutzen Sie also keine Ausdrücke wie „wie wir gesehen haben, …“, „betrachten wir nun…“. Das passt für Ihre Referatspräsentation, aber in der Hausarbeit sollten Sie Schriftdeutsch verwenden.
  • Vermeiden Sie zu lange Schachtelsätze. Diese bergen die Gefahr für Grammatik-Fehler. Außerdem werden sich sonst fremdsprachige Leser später bei Ihren Texten schwer tun.
  • Vermeiden Sie Gefühlsausdrücke „leider ist nichts mehr erhalten“ oder „es ist sehr schade, dass…“
  • Schreiben Sie häufiger im Aktiv als im Passiv: Also nicht dauernd „es wurde gefunden … wurde datiert … wurde ausgegraben etc.“, das ist ermüdend für den Leser.
  • Vermeiden Sie Zeitenwechsel innerhalb des Textes und besonders innerhalb eines Satzes. Formulieren Sie am besten den ganzen Text im Imperfekt, denn alle antiken Geschehnisse liegen in der Vergangenheit und auch alle Publikationen. (Also besser: „A. Mustermann datierte die Anlage in flavische Zeit“, denn Frau Mustermann hat das in ihrem Buch von 2010 getan).
  • Wie bekommt man einen guten Schreibstil? Wenn Sie einen Literatur-Tipp möchten, schauen Sie doch mal hier rein: Martin Kornmeier, Wissenschaftlich schreiben leicht gemacht. Für Bachelor, Master und Dissertation (Stuttgart 2018).

 

 


Bibliotheken

Regel Nr. 1: Nicht alles steht im Netz! Also rein in die Bib!

Uni-Bib
Hier finden Sie den Link zur Bib mit allen wichtigen Infos.

Rheinisches Landesmuseum Trier
Insbesondere für provinzialrömische Themen empfehlen wir dringend die Bibliothek des Rheinischen Landesmuseums Trier.
Unbedingt vorher per Email anmelden! Alle Infos finden Sie hier.

Bibliothek des Bischöflichen Priesterseminars
Spezialbestand über das Bistum Trier in Ge­schichte und Gege­nwart. Alle Infos finden Sie hier.