Internationale Rechtsstudien

Internationale Rechtsstudien

Bei den Internationalen Rechtsstudien, auch bekannt als fachspezifische Fremdsprachenausbildung (FFA), handelt es sich um ein juristisches Ergänzungsstudium zum regulären Jurastudium in der gewählten Fremdsprache mit zwei Vorlesungen pro Woche über vier Semester. Mit dem fakultativen Angebot unseres Fachbereichs erhalten Sie die Möglichkeit kostenfrei ein hoch-renommiertes Zusatzzertifikat zu erwerben.

Allgemeine Infos zur FFA finden Sie hier: FFA-Homepage.

Da Sie sich vor Studienbeginn bereits in die Arbeitsgemeinschaften des Hauptstudiums eintragen müssen, sollten Sie sich entschieden haben, an welchen Lehrveranstaltungen der Internationalen Rechtsstudien Sie teilnehmen wollen, damit es nicht zu Überschneidungen in Ihrem Stundenplan kommt. Da wir nicht wissen, für welche Sprache Sie sich entscheiden werden, müssen Sie hierauf selbst achten! Aus diesem Grund sind auch die FFA-Veranstaltungen in dem für alle geltenden Stundenplan nicht enthalten. Bitte tragen Sie sie selbst auf Ihrem Ausdruck ein.

Die FFA veröffentlicht vor jedem Semester zu Ihrer Hilfe ein Merkblatt mit Hinweisen zur Belegung der Arbeitsgemeinschaften. Weitere wichtige FFA-Termine sind die Anmeldefrist und die Termine der Eingangstests sowie das Datum der FFA-Informationsveranstaltung. All diese Infos finden Sie ebenfalls auf der FFA Homepage unter den Toplinks zu jedem Semester zusammen mit weiteren wichtigen Erläuterungen zum Start in die FFA.

FFA Studienanfänger WS: hier klicken

FFA Studienanfänger SS: hier klicken

 

Bei allen weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an unser FFA-Büro

Frau Dr. Goergen – goergenuuni-trierde

Frau Dr. Schmidt-König – schmidcuni-trierde