Internationale Rechtsstudien
Bei den Internationalen Rechtsstudien, auch bekannt als fachspezifische Fremdsprachenausbildung (FFA), handelt es sich um ein viersemestriges zusätzliches Rechtsstudium zum regulären Jurastudium in der gewählten Fremdsprache. Es handelt sich um ein freiwilliges Angebot, mit dem Sie ein hoch-renommiertes Zusatzzertifikat erwerben können.
Nähere Informationen erhalten Sie ⇒hier.
Bis zur Eintragung in die Arbeitsgemeinschaften sollten Sie sich entschieden haben, an welchen Lehrveranstaltungen der Internationalen Rechtsstudien Sie teilnehmen wollen, damit es nicht zu Überschneidungen kommt. Da wir nicht wissen, für welche Sprache Sie sich entscheiden werden, müssen Sie hierauf selbst achten! Aus diesem Grund sind auch die FFA-Veranstaltungen in dem für alle geltenden Stundenplan nicht enthalten. Bitte tragen Sie sie selbst auf Ihrem Ausdruck ein.
Bitte beachten Sie zur FFA die Informationen auf dem o.a. Merkblatt und auf der FFA-Homepage. Wichtige Termine sind die Anmeldung für die Studieneingangsprüfungen in der Woche vor dem Vorlesungsbeginn und die Informationsveranstaltung zu Beginn der ersten Vorlesungswoche.
