Seitdem Notebook- und Laptop-Taschen oder -Rucksäcke an Volumen immer mehr zunehmen und in die Räume der Bibliothek mitgenommen wurden, entstanden an den Ausgängen unnötige Wartezeiten und sowohl für Kunden wie für Mitarbeiter unzumutbare Kontrollsituationen.

Die Bibliotheksordnung der Universität Trier vom 30.9.2003 regelt in § 7 Abs. 3: "Taschen, ..., Gepäckstücke sowie größere Gegenstände dürfen in die Bibliothek nicht mitgenommen werden."

Daher besteht seit dem 3.7.2006 ein Verbot der Mitnahme von solchen Taschen, Rucksäcken u.ä. in die Räume und Lesesäle der Bibliothek.

Die Bibliothekskommission des Senats hat in ihrer Sitzung vom 30.5.2006 diesem Verbot ausdrücklich zugestimmt.

Um den Transport von Notebooks zu erleichtern, stellt die Bibliothek ihren Kunden innerhalb der Bibliotheksräume in der Nähe der Theken Tragekörbe zur Verfügung. Die Körbe dürfen nicht aus der Bibliothek mitgenommen werden.