OPUS - FAQs - Allgemeines
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Was bedeutet OPUS?
OPUS ist eine Publikationsplattform für elektronische Dokumente an Hochschulen, mit deren Entwicklung 1998 in Stuttgart begonnen wurde. Mittlerweile wird OPUS an zahlreichen deutschen Hochschulen eingesetzt. OPUS dient der Erfassung und Archivierung elektronischer Volltexte, die für Forschung und Lehre relevant sind. Dies bedeutet, dass keine Dokumente mit aktuellen bzw. schnell veraltenden Inhalten wie beispielsweise Konferenz- oder Vortragsankündigungen, Hinweise auf Lehrveranstaltungen etc., aufgenommen werden. Vielmehr sind es die Ergebnisse und Inhalte derartiger Veranstaltungen, die in ungekürzter Form in OPUS aufgenommen werden sollen.
OPUS bietet allen Angehörigen der Universität Trier die Möglichkeit, ihre wissenschaftlich relevanten Dokumente in elektronischer Form zu veröffentlichen.
Welchen Vorteil bietet elektronisches Publizieren über OPUS?
Eine elektronische Veröffentlichung mit OPUS hat eine Reihe von Vorteilen.
Nähere Informationen finden Sie unter Was bietet OPUS?.
Können Dokumente in OPUS geändert oder gelöscht werden?
Die Möglichkeit, Dokumente zu ändern oder zu löschen, ist nicht vorgesehen. Dies garantiert die Authentizität der Dokumente.
Wünscht der Verfasser eine Korrektur, so muss er das geänderte Dokument neu einbringen. Dies entspricht dem Vorgang einer Neuauflage bei gedruckten Publikationen.
Wie lange bleiben die Dokumente online verfügbar?
Es ist keine zeitliche Begrenzung vorgesehen.
Die Universitätsbibliothek Trier sichert die Langzeitverfügbarkeit der bei ihr über OPUS publizierten Daten mit Unterstützung des Hochschulbibliothekszentrums des Landes Nordrhein-Westfalen (HBZ), auf deren Servern die Daten gehostet werden. Bei Dissertationen und Habilitationsschriften werden die Daten zusätzlich auf Servern der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) gespeichert.
Sind Veröffentlichungen in OPUS zitierfähig?
Veröffentlichungen in OPUS sind konventionellen Veröffentlichungen prinzipiell gleichwertig und damit auch zitierfähig.
Wie sollten Veröffentlichungen in OPUS zitiert werden?
In Anlehnung an die ISO 690-2 sollten elektronischen Publikationen folgendermaßen zitiert werden:
Mustermann, Jürgen: Allgemeine Betrachtungen zu spezifischen Dingen unter besonderer Berücksichtigung partikularer Aspekte [online] Trier, Univ., Diss., 2004 URN: urn:nbn:de:hbz:385-0815 URL: ubt.opus.hbz-nrw.de/volltexte/2004/1234/ 11. November 2004 (als Datum ist der letzte Aufruf der Quelle durch den Zitierenden) |
Hinweis zum Urheberrecht
Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG9).
Insbesondere gilt:
Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (§ 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.
Sie sollten auf jeden Fall vor der elektronischen Veröffentlichung die urheber- und lizenzrechtliche Seite abklären, damit der Publikation keine Rechte Dritter entgegenstehen.
Wenn Sie die Arbeit zusätzlich in einem Verlag veröffentlichen wollen, ist dies ohne Weiteres möglich. Der Verlag muss sich allerdings mit der elektronischen Publikation durch die Universitätsbibliothek einverstanden erklären.
Wenn Sie sich über die Copyright-Bestimmungen Ihres Verlages im Unklaren sind und Dokumente über OPUS veröffentlichen wollen, kontaktieren Sie den Verlag. In der Sherpa Romeo-Liste können Sie sich zusätzlich nach den Bestimmungen einzelner Journale informieren.
Der/die Benutzer/in ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Missbrauch haftbar gemacht werden.