Verlängerung der Leihfrist
Ausgeliehene Bücher können Sie zunächst vier Wochen behalten. Diese garantierte Grundfrist steht auf der Quittung, die bei der Ausleihe ausgehändigt wird.
Benötigen Sie die Bücher darüber hinaus, so verlängern sich deren Ausleihfristen automatisch, also ohne Ihr Zutun, bis zu zweimal um jeweils 28 Tage. In diesen Zeiten müssen Sie aber damit rechnen, dass durch eine Vormerkung von anderer Seite die Ausleihfrist Ihres Buches beendet werden kann. In diesem Fall werden Sie per E-Mail benachrichtigt und müssen dann das Buch binnen einer Woche zurückbringen. Bei Überschreiten der Rückgabefrist fallen Säumnisgebühren an.
Liegt bei der Abholung eines vorgemerkten Buches bereits eine weitere Vormerkung auf dasselbe Buch vor, verkürzt sich die Ausleihfrist von 4 auf 2 Wochen.
Nach maximal zwölf Wochen muss jedes ausgeliehene Buch in die Bibliothek zurückgebracht und zurückgebucht werden. Bei Bedarf kann es dann wieder neu ausgeliehen werden, sofern es nicht vorgemerkt ist. Fristüberziehung bei Rückrufen und Fernleihen führt sofort zur Ausleihsperre, ebenso offene Gebühren, die 10 € (bei Lehrenden: 40 €) überschreiten oder älter als ein halbes Jahr sind. Vormerkungen, Magazinbestellungen und Fernleihbestellungen bleiben weiterhin möglich, auch die automatischen Verlängerungen laufen weiter.