Parkplätze

Auf dem Universitätsgelände stehen sowohl für Studierende, Besucher und Bedienstete genügend Parkplätze zur Verfügung. Der öffentliche Parkraum (auf dem Lageplan mit blauem "P"- Schild eingezeichnet) steht dem genannten Personenkreis gleichberechtigt und in vollem Umfang zur Verfügung. Ausgenommen hiervon sind die im inneren gelegenen und abgeschrankten Parkplätze, die den Bediensteten zur Verfügung stehen.

Die Benutzung der Parkplätze regelt die von der Universität erlassene Parkordnung, mit der die Rechte und Pflichten der Benutzer geregelt sind.

Es wird keine Parkgebühr erhoben.