Begünstigte bei Herstellung einer Gästekarte

Für folgende Personengruppen ist die Gebühr für die Herstellung einer Gästekarte ermäßigt:

  • Studierende anderer Hochschulen
  • Personen, die einen Dienst nach Artikel 12 a des Grundgesetzes, nach dem Wehrpflichtgesetz oder im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes oder des Jugendfreiwilligendienstgesetzes leisten
  • Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50
  • Personen, die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, Leistungen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch oder Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch erhalten
  • Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre.

Eine entsprechende Bescheinigung muss bei Antragstellung vorgelegt werden.