NEU AB 01.04.2020

40 VERSUCHSPERSONENSTUNDEN zur Anmeldung der Bachelorarbeit

Die selbstständige Durchführung von Experimenten und Studien in den Modulen des Bachelors und Masters ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal des empirisch-naturwissenschaftlichen Studiums „Bachelor/Master of Science“ an der Universität Trier. Ein mehr an Empirie führt auch zu steigenden Bedarfen an Versuchspersonen. Um die Studierbarkeit zu gewährleisten, wird die Zahl der im Bachelor zu leistenden Versuchspersonenstunden erhöht.

Ab dem 01.04.2020 müssen bei Anmeldung der Bachelorarbeit 40 Versuchspersonenstunden vorgezeigt werden.

Dadurch wird sichergestellt, dass alle Studierenden, sowohl im Sommer- als auch im Wintersemester, die erforderlichen Versuchspersonen für ihre Seminare und Abschlussarbeiten erhalten. In der Vergangenheit war es immer wieder zu Engpässen gekommen.

Die Ableistung von Versuchspersonenstunden ist verpflichtend im BSc-Studiengang Psychologie und eine Teilleistung, die im Moduls „Bachelorarbeit“ dem Prüfer bei Anmeldung der Arbeit nachgewiesen werden muss.  

Was bedeutet das konkret?

Hier zwei Beispiele:

Karl meldet seine Bachelorarbeit am 31.03.2020 an. Er muss bei Anmeldung in der betreuenden Abteilung 30 Versuchspersonenstunden vorzeigen.

Sarah meldet ihre Bachelorarbeit am 01.04.2020 an. Sie muss bei Anmeldung in der betreuenden Abteilung 40 Versuchspersonenstunden vorzeigen.

Was wird in SONA angezeigt?

In SONA wird durch einen kurzen Informationstext auf die Neuregelung hingewiesen.

Bis zum  01.04.2020 zeigt SONA weiterhin 30 Stunden als „Erforderlich“ an, es können aber ab sofort mehr Stunden abgeleistet werden, die auf dem Konto gutgeschrieben werden.

Ab dem 01.04.2020 zeigt SONA dann 40 Stunden als „Erforderlich“ an, da ab diesem Zeitpunkt angemeldete Bachelorarbeiten diese Stundenzahl erfordern.