Begünstigte bei Herstellung einer Gästekarte
Für folgende Personengruppen ist die Gebühr für die Herstellung einer Gästekarte ermäßigt:
- Studierende anderer Hochschulen
- Personen, die einen Dienst nach Artikel 12 a des Grundgesetzes, nach dem Wehrpflichtgesetz oder im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes oder des Jugendfreiwilligendienstgesetzes leisten
- Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50
- Personen, die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, Leistungen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch oder Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch erhalten
- Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre.
Eine entsprechende Bescheinigung muss bei Antragstellung vorgelegt werden.