Verlängerung der Leihfrist
Die garantierte Ausleihfrist bei Normalausleihen beträgt zwei Wochen.
Benötigen Sie die Bücher darüber hinaus, so verlängern sich deren Ausleihfristen automatisch bis zu einer maximalen Leihfrist von 12 Wochen. In dieser Verlängerungsphase müssen Sie aber damit rechnen, dass durch eine Vormerkung von anderer Seite die Ausleihfrist Ihres Buches beendet werden kann. In diesem Fall werden Sie per E-Mail benachrichtigt und müssen dann das Buch innerhalb von zwei Wochen zurückbringen. Bei Überschreiten der Rückgabefrist fallen Säumnisgebühren an.
Nach maximal zwölf Wochen muss jedes ausgeliehene Buch in die Bibliothek zurückgebracht und zurückgebucht werden. Bei Bedarf kann es dann wieder neu ausgeliehen werden, sofern es nicht vorgemerkt ist. Fristüberziehung bei Rückrufen und Fernleihen führt sofort zur Ausleihsperre, ebenso offene Gebühren, die 10 € (bei Lehrenden: 40 €) überschreiten oder älter als ein halbes Jahr sind. Vormerkungen, Magazinbestellungen und Fernleihbestellungen bleiben weiterhin möglich, auch die automatischen Verlängerungen laufen weiter.