„Verbotener Umgang“ im kirchlichen Umfeld
War der massenhafte Einsatz ausländischer Kriegsgefangener und Zivilarbeiter während des Zweiten Weltkrieges aus wirtschaftlicher Sicht unumgänglich, ging damit gleichzeitig eine Annäherung der Ausländer an die deutsche Bevölkerung einher, die gerade auf Seiten der Sicherheitsbehörden des NS-Regimes auf gewisse Vorbehalte stieß. Waren es dabei insbesondere die intimen bzw. sexuellen Kontakte zwischen deutschen Frauen und Polen bzw. „Ostarbeitern“, welche die „Reinhaltung des deutschen Blutes“ aus Sicht der Behörden gefährdeten und entsprechend streng zu ahnden waren, wurden darüber hinaus auch ganz andere (soziale) Kontakte in den verschiedensten Kontexten als „Verbotener Umgang“ staatspolizeilich bzw. juristisch verfolgt. Dies belegt das Beispiel des katholischen Pfarrers Johannes Ries, der wegen „Verbotenen Umgangs“ im kirchlichen Umfeld 1941 ins Visier der Geheimen Staatspolizei Trier geraten war. Die Hintergründe seiner Verfolgung und Sanktionierung gilt es zu beleuchten und in die Verfolgungspraxis der Gestapo Trier bei „Umgangsdelikten“ einzuordnen.
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2. Mai: Vortrag "Verbotener Umgang" im kirchlichen Umfeld
„Verbotener Umgang“ im kirchlichen Umfeld
War der massenhafte Einsatz ausländischer Kriegsgefangener und Zivilarbeiter während des Zweiten Weltkrieges aus wirtschaftlicher Sicht unumgänglich, ging damit gleichzeitig eine Annäherung der Ausländer an die deutsche Bevölkerung einher, die gerade auf Seiten der Sicherheitsbehörden des NS-Regimes auf gewisse Vorbehalte stieß. Waren es dabei insbesondere die intimen bzw. sexuellen Kontakte zwischen deutschen Frauen und Polen bzw. „Ostarbeitern“, welche die „Reinhaltung des deutschen Blutes“ aus Sicht der Behörden gefährdeten und entsprechend streng zu ahnden waren, wurden darüber hinaus auch ganz andere (soziale) Kontakte in den verschiedensten Kontexten als „Verbotener Umgang“ staatspolizeilich bzw. juristisch verfolgt. Dies belegt das Beispiel des katholischen Pfarrers Johannes Ries, der wegen „Verbotenen Umgangs“ im kirchlichen Umfeld 1941 ins Visier der Geheimen Staatspolizei Trier geraten war. Die Hintergründe seiner Verfolgung und Sanktionierung gilt es zu beleuchten und in die Verfolgungspraxis der Gestapo Trier bei „Umgangsdelikten“ einzuordnen.