Lehrpreis des Landes Rheinland-Pfalz

Das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit (MWG) wird auch 2026 die Lehrpreise des Landes Rheinland-Pfalz für herausragende Leistungen in der Lehre vergeben. Die Landeslehrpreise sind mit einem Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro dotiert, die die Preisträgerinnen und Preisträger für dienstliche Zwecke frei verwenden können. An diesem Wettbewerb können sich alle staatlichen rheinland-pfälzischen Hochschulen beteiligen.

Ziel ist es, herausragende Leistungen in der Lehre zu würdigen sowie Anreize zu schaffen, sich weiterhin im Bereich der Lehre zu engagieren. Mit der Organisation und Durchführung des Verfahrens zum Landeslehrpreis 2026 wurde der Hochschulevaluierungsverbund Südwest betraut.

Die Landeslehrpreisvergabe sieht verschiedene Voraussetzungen und Verfahrensschritte vor:

Landeslehrpreise werden – getrennt nach Universitäten und Hochschulen – auf Ebene von Fächergruppen vergeben. Unter Berücksichtigung der Beteiligung an den vorangegangenen Lehrpreiswettbewerben wird nach folgenden Fächergruppen differenziert.

Fächergruppen Hochschulen

  1. Ingenieurwissenschaften und Informatik sowie Agrar- und Forstwissenschaften
  2. Gesellschafts-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften sowie Kunst und Musik

Fächergruppen Universitäten

  1. Mathematik und Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften und Informatik sowie Medizin
  2. Gesellschafts-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften sowie Sport; Kultur-, Sprach- und Geisteswissenschaften, Kunst und Musik sowie Theologie

Insgesamt werden sechs Landeslehrpreise an Universitätsdozierende und vier Landeslehrpreise an Hochschuldozierende vergeben.

Grundlage für die Vergabe der Landeslehrpreise ist ein zweistufiges Verfahren. Zunächst werden Dozentinnen und Dozenten durch die Fachbereiche der Hochschulen bzw. Universitäten für den Landeslehrpreis nominiert.

Pro Fachbereich können maximal vier Dozierende für den Landeslehrpreis nominiert werden. Im Sinne des Gleichstellungsaspektes müssen gleich viele Dozentinnen und Dozenten pro Fachbereich nominiert werden.

Vor dem Hintergrund der Erzielung valider Ergebnisse wird empfohlen, Dozentinnen und Dozenten zu nominieren, die im Wintersemester 2024/2025, Sommersemester 2025 und/oder Wintersemester 2025/2026mindestens zwei Veranstaltungen anbieten. Die Nominierten können höchstens vier Lehrveranstaltungen im genannten Zeitraum durch die Studierenden bewerten lassen. Hierbei können nur Veranstaltungen berücksichtigt werden, die von den vorgeschlagenen Dozentinnen und Dozenten alleine gehalten werden, da andernfalls die Berechnung der eigenen Lehrleistung der Nominierten nicht möglich ist. Es müssen ferner mindestens 20 studentische Rückmeldungen aus allen Veranstaltungen insgesamt, in denen eine Studierendenbewertung durchgeführt wurde, vorliegen.

Nach Bekanntgabe der Nominierungen werden im Wintersemester 2024/2025, Sommersemester 2025 und Wintersemester 2025/2026 Studierendenbefragungen in den Veranstaltungen der für den Landeslehrpreis vorgeschlagenen Dozentinnen und Dozenten durchgeführt.

Die Nominierungsvorschläge durch die jeweiligen Fachbereiche der Hochschulen bzw. Universitäten sollten spätestens bis zum 15. November 2024 erfolgen, um eine Realisierung potenzieller Befragungen auch in diesem Wintersemester 2024/25 noch gewährleisten zu können.

Die Vorschläge sind – unter Angabe des Titels, des Namens sowie der E-Mailadresse des Dozierenden – per E-Mail (infohochschulevaluierungsverbundde) beim Hochschulevaluierungsverbund einzureichen.

Für die Weitergabe dieser Informationen an den Fachbereichsrat, die Fächer Ihres Fachbereichs sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Fachschaften wären wir Ihnen sehr dankbar. Weitere Informationen zum Verfahren sind abrufbar unter https://www.hochschulevaluierungsverbund.de/lehrpreis-des-landes-rheinland-pfalz/

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (06131-39-27242, infohochschulevaluierungsverbundde).