Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereichs III

Gemäß § 4 Abs. 8 HochSchG bestellt der Fachbereich für die Dauer von drei Jahren eine Gleichstellungsbeauftragte sowie deren Stellvertreterin. Die Gleichstellungsbeauftragte des Faches nimmt unterschiedliche Aufgaben in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Gremien, Kommissionen und Dienststellen wahr. Gemeinsam mit ihnen und in deren Beratung wirkt sie daraufhin, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern, unmittelbare und mittelbare Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts zu beseitigen, den Frauenanteil an jenen Stellen zu erhöhen, an welchen diese bislang unterrepräsentiert sind, auf das Prinzip der Geschlechterparität bei der Besetzung von Gremien sowie auf eine geschlechtersensible Amts- und Rechtssprache zu achten. Zudem bemüht sich die Gleichstellungsbeauftragte Studien- und Arbeitsbedingungen zu fördern, die die Vereinbarkeit von Familie und Studium bzw. die Vereinbarkeit von Familie und Arbeit ermöglichen. Als beratendes Mitglied besitzt die Gleichstellungsbeauftragte das Recht, an allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen mitzuwirken, die die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Studium oder Beruf und Familie oder den Schutz von Mitgliedern und Angehörigen der Hochschule vor Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeits- oder Studienplatz betreffen. Die Gleichstellungsbeauftragte ist rechtzeitig und umfassend über alle Maßnahmen zu unterrichten, an denen sie mitwirken kann, und in die Terminfindung einzubinden. Hierunter fällt die beratende Teilnahme an den Sitzungen aller Gremien und Kommissionen des Fachbereichs, wobei die Gleichstellungsbeauftragte Stellungnahmen abgeben und Anträge stellen kann. Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereichs ist Frau apl. Prof. Dr. Rita Voltmer

Gleichstellungsbeauftragtestellv. Gleichstellungsbeauftragte

apl. Prof. Dr. Rita Voltmer

Raum A 241

Tel.:+49 (0) 651/ 201-3337

E-Mail: voltmeruni-trierde

N.N.