Anerkennungen der im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen

Für die Anerkennung von Leistungen, die während eines Auslandsaufenthalts an einer ausländischen Universität erbracht wurden, ist ein Antrag an den jeweiligen Prüfungsausschuss des Faches bzw. Studienganges im Fachbereich III erforderlich.

Bitte verwenden Sie das Formular zum Beantragen der Anerkennung:

Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und achten Sie auf die genaue Bezeichnung des Studienganges/Studienfaches.

Dem Antrag sind folgende Anlagen beizufügen:

  • Aktuelle Studienverlaufsbescheinigung (bitte nicht Immatrikulationsbescheinigung) der Universität Trier (Dokument aus PORTA)
  • Das Learning Agreement (in Kopie).

 

Wenn Sie den Antrag für zwei Fächer des Fachbereiches III stellen, reichen Sie bitte alle notwendigen Unterlagen doppelt ein.

Den unterschriebenen Antrag reichen Sie bitte bei den Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse ein:

Prüfungsausschuss Bachelor/Master Geschichte:Prof. Dr. Lukas Clemens

Prüfungsausschuss Bachelor/Master Politikwissenschaft:Prof. Dr. Uwe Jun

Prüfungsausschuss Bachelor/Master Altertumswissenschaften / Kunstgeschichte:Prof. Dr. Christoph Schäfer

Prüfungsausschuss Master International Economy and Public Policy: Prof. Dr. Xenia Matschke

 

Für Anerkennungen in Fächern der Universität Trier, die nicht dem Fachbereich III angehören, wenden Sie sich bitte direkt an die zuständigen Prüfungsausschüsse bzw. Dekanate.