Prüfungsausschüsse

An welchen Prüfungsausschuss Ihr Anerkennungsantrag zu richten ist, hängt von dem Studiengang ab, für den die entsprechende Leistungen anerkannt werden soll. Dem Prüfungsausschuss gehören mehrheitlich Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer an, sowie mindestens ein Mitglied der Gruppe der Studierenden, der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der nichtwissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Fachbereich III sind für die Anerkennung bisher erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen sowie für eine entsprechende Fachsemestereinstufung die Prüfungsausschüsse zuständig.