Begriffserklärung
Der Begriff "Fachschaft" steht im offiziellen Sprachgebrauch eigentlich für alle Studierenden eines Fachbereichs, in unserem Fachbereich also der Fächer Politikwissenschaften, Geschichte, Kunstgeschichte, Klassische Archäologie, Ägyptologie oder Papyrologie. Die Kunstgeschichte wird durch einen eigenen Fachschaftsrat vertreten, die Studierenden der Altertumswissenschaften ebenfalls.
Der Fachschaftsrat FB III vertritt die Fächer Geschichte und Politikwissenschaften. Ein Mal jährlich haben diese dann die Möglichkeit, 6 Vertreter zu wählen. Diese gewählten Vertreter konstituieren sich als "Fachschaftsrat" und können zusätzliche Mitglieder kooptieren, also in den Rat aufnehmen. Sprecher/in, Finanzreferent/in sowie deren Vertreter/innen müssen aus dem Kreis der gewählten Mitglieder stammen. Alle anderen Ämter stehen auch den kooptierten Mitgliedern offen.