Promotion

Registrierung als Doktorand/in / Einschreibung in einen Promotionsstudiengang

Doktorandinnen und Doktoranden müssen sich gemäß Hochschulgesetz zu Beginn der Promotion registrieren und verpflichtend eine Betreuungsvereinbarung abschließen. Dies geschieht über die Betreuungsvereinbarung, die aus zwei Teilen besteht:

Teil 1, zugleich Erfassungsbogen zur Registrierung für Promovierende;

Teil 2, Weitere Vereinbarungen zur Betreuung.

Sie finden diese Formulare hier (Teil 1) und hier (Teil 2).

Eine vom Graduiertenzentrum der Universität erstellte Handreichung zum Ausfüllen finden Sie hier.

Bitte füllen Sie die Betreuungsvereinbarung gemeinsam mit Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer vollständig aus. Anschließend reichen Sie die Betreuungsvereinbarung bitte mit folgenden Nachweisen (Kopien) im Dekanat ein:

  • Hochschulabschlusszeugnis, welches Sie zur Promotion qualifiziert (z. B. Master, Magister, …)
  • Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur)

Zur Einschreibung in einen Promotionsstudiengang des Fachbereiches II müssen Sie dem Studierendensekretariat u.a. den vom Dekanat unterzeichneten Teil 1 der Betreuungsvereinbarung („Erfassungsbogen zur Registrierung für Promovierende“) vorlegen.

Die Datenschutzerklärung zur Betreuungsvereinbarung finden Sie hier.

 

Zulassung zum Promotionsverfahren

Damit Ihr Zulassungsantrag zügig bearbeitet werden und das Verfahren zeitnah eröffnet werden kann, vergewissern Sie sich bitte vor der Abgabe des Antrages, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllt haben und entsprechende Nachweise beibringen können.

Doktorandinnen und Doktoranden, die vor dem 14. November 2017 ein Betreuungsverhältnis vereinbart haben, haben gemäß § 31 PromO 2017 die Möglichkeit zu wählen, ob das Promotionsverfahren auf Grundlage der Promotionsordnung 2007 oder der Promotionsordnung 2017 durchgeführt werden soll. 

Antragsformulare:

Einreichen der Zulassungsanträge:

  • Persönlich zu den Sprechzeiten im Dekanat des Fachbereiches II (B-Gebäude, 2. Stock):
    Montag und Donnerstag 10-12 Uhr
  • Oder: Einwerfen ins Postfach „Dekanat FB II“ (B-Gebäude, 2. Stock)
  • Oder: Zusendung per Post an das Dekanat des Fachbereiches II

 

Promotionsordnungen 

Die Promotionsordnungen finden Sie hier:

 

Eidesstattliche Erklärung

Bitte denken Sie vor dem Druck und der Bindung der Doktorarbeit an die Hinzufügung der eidesstattlichen Erklärung des selbstständigen Arbeitens. Bitte verwenden Sie folgenden Text: 

"Hiermit erkläre ich an Eides statt, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig und nur mit den angegebenen Hilfsmitteln verfasst habe und die wörtlich oder dem Inhalt nach aus fremden Arbeiten entnommenen Stellen als solche kenntlich gemacht sind. Ferner versichere ich, dass ich die gleiche Arbeit noch nicht für eine andere wissenschaftliche Prüfung eingereicht und mit der gleichen Abhandlung weder bereits einen Doktorgrad erworben noch einen Doktorgrad zu erwerben versucht habe."

Drucken Sie diese Erklärung auf eine separate Seite und binden Sie diese mit der Arbeit. Die Erklärung muss unbedingt von Ihnen unterschrieben werden (in allen drei Exemplaren).

 

Veröffentlichung und Druckgenehmigung

Gemäß § 23 Abs. 1 PromO 2007 bzw. § 24 Abs. 1 PromO 2017 ist die Dissertation von der von den Berichterstatterinnen und Berichterstattern genehmigten Form in angemessener Weise der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zur Vervielfältigung und Verbreitung zugänglich zu machen. Vor der Veröffentlichung ist die Dissertation der ersten Berichterstatterin oder dem ersten Berichterstatter zur Genehmigung vorzulegen. Dies ist dem Dekanat nachzuweisen. Bitte verwenden Sie dazu diese Vordrucke: Formular PromO 2007 oder Formular PromO 2017.

Hinweise zur Form der Veröffentlichung und Anzahl der Exemplare etc. finden Sie in § 23 PromO (2007) bzw. in § 24 PromO 2017.