Förderkriterien für Open-Access-Monographien und -Sammelbände
Anforderungen an Autoren*innen
- Die Publikation ist im Rahmen eines aktiven Dienstverhältnisses entstanden. Der/die Antragsteller*in ist zum Zeitpunkt der Antragstellung an der Universität Trier als Wissenschaftler*in beschäftigt und als Autor*in oder Herausgeber*in für die Bezahlung der Publikationsgebühren verantwortlich.
- Autoren*innen bestätigen, dass Sie über keine Drittmittel verfügen, die für die Zahlung der anfallenden Publikationskosten eingesetzt werden können.
Anforderungen an Monographien / Sammelbände
- Gefördert werden Erstpublikationen, d.h. bislang unveröffentlichte Monographien und Sammelbände. Alle Bestandteile der geförderten Publikation müssen für Leser*innen unmittelbar mit Erscheinen dauerhaft, kostenfrei und weltweit zugänglich sein (Open Access).
- Die Publikation erscheint unter standardisierter Open-Content-Lizenz (vorzugsweise Creative Commons Attribution CC BY oder CC BY SA, aber auch CC BY ND ist möglich).
- Die Publikation erscheint innerhalb von 12 Monaten nach Antragstellung. Eine Zusage für die Förderung kann nur bis zu einem Zeitraum von 12 Monaten gewährleistet werden, um Mittel nicht zu langfristig zu binden. Danach kann - sofern erforderlich - ein neuer Förderantrag gestellt werden.
- Die Publikation wird im Directory of Open Access Books (DOAB) gelistet.
- Die Publikation erhält eine DOI oder URN und wird mit der ORCID der Verfasser*innen / Herausgeber*innen verknüpft.
- Die geförderte Publikation wird auf dem institutionellen Repositorium der Universität Trier zweitveröffentlicht.
- Die geförderte Publikation wird mit dem Hinweis auf die Förderung aus dem Open-Access-Publikationsfonds der Universität Trier bzw. durch die DFG versehen (Funding Acknowledgement): Beispiel: „The publication was funded / supportet by the Open Access Fund of Universität Trier and by the German Research Foundation (DFG)“.
- Die wissenschaftliche Qualität der Publikation muss nachgewiesen werden. Vor der Veröffentlichung muss die Publikation ein im jeweiligen Fach anerkanntes Qualitätssicherungsverfahren durchlaufen (z. B. Peer Review-Verfahren). Das Begutachtungsverfahren muss im Antrag dargestellt werden oder ist durch ein externes Gutachten zu belegen.
- Eine parallel erscheinende Printausgabe darf nicht vorher, sondern aber später als Open-Access-Ausgabe veröffentlicht werden.
Finanzierung / Förderumfang
- Erstattet werden Open-Access-Publikationsgebühren für Monographien und Sammelbände in Höhe von max. 5.000 Euro (inkl. MwSt.).
- Die Kombination der Förderung mit der Finanzierung aus anderen Quellen (eigene Kostenstelle) ist möglich.
- Es können ausschließlich Open Access Gebühren finanziert werden.
- Kosten für eine parallele Druckausgabe sind nicht förderfähig.
- Falls es für eine hybride Publikation nur einen Preis für beide Veröffentlichungsformen gibt oder falls eine hybride Publikation nicht teurer ist als eine Publikation als Open Access oder als Print, ist die Finanzierung zulässig. Als Nachweis hierfür werden Vergleichspreise für die drei Publikationsformen erforderlich.
- Die Finanzierung von Publikationen erfolgt unter der Bedingung, dass der*dem Autor*in aus einer Publikation, die ganz oder auch nur anteilig aus Haushaltsmitteln finanziert werden, keine privaten Einnahmen zufließen oder alternativ diese an die Universität abgetreten werden.
Anforderungen an die Verlage
- Publikationen in einem Verlag, der im Directory of Open Access Books (DOAB) gelistet oder Mitglied der Open Access Scholarly Publishers Association (OASPA) sein sollte.
- Die Kosten für Open-Access-Publikationen müssen vom Verlag transparent kalkuliert und kommuniziert werden. Der Anteil für die Open-Access-Kosten muss vom Verlag separat ausgewiesen sein. Dazu ist eine Checkliste (englische Version) auszufüllen.
Zeitpunkt und Modus der Beantragung
- Ein Antrag auf Übernahme von Publikationskosten kann gestellt werden, sobald ein konkretes Vertragsangebot vorliegt. Über die Reihenfolge der Finanzierung entscheidet das Genehmigungsdatum.
- Der Zeitpunkt der Antragseinreichung muss vor Abschluss des Verlagsvertrags liegen, damit die UB Trier das Verlagsangebot bzw. den Vertrag prüfen kann.
Stand: 08.05.2024
Zur Antragstellung:
Bitte beide Formulare ausfüllen und an openaccessuni-trierde absenden.
- Formular 1 (PDF)
- Formular 2 (PDF)