Habilitation

Zulassung zum Habilitationsverfahren

Damit Ihr Zulassungsantrag zügig bearbeitet und das Verfahren zeitnah eröffnet werden kann, vergewissern Sie sich bitte, dass Sie alle Voraussetzungen erfüllen und die entsprechenden Nachweise beibringen können.

Antragsformulare:

Die Habilitationsordnung finden Sie hier.

Einreichen der Zulassungsanträge:

  • Persönlich zu den Sprechzeiten im Dekanat des Fachbereiches II (B-Gebäude, 2. Stock):
    Montag und Donnerstag 10-12 Uhr
  • Oder: Einwerfen ins Postfach „Dekanat FB II“ (B-Gebäude, 2. Stock)
  • Oder: Zusendung per Post an das Dekanat des Fachbereiches II

 

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