Anerkennung von Studienleistungen im Fachbereich VI
Die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen wird bei Bachelor- und Masterstudierenden durch das Dekanat des FB VI vorgenommen und findet ausschließlich nach den im Learning Agreement festgelegten Vereinbarungen statt.
Um das Verfahren zu erleichtern findet ihr im Downloadbereich ein Formular, das ihr zusammen mit eurem Learning Agreement einreichen müsst.
Solltet ihr weitere Fragen zum Ablauf der Anerkennung haben, könnt ihr euch gerne per E-Mail oder in der Sprechstunde an uns wenden.
Informationen zu Klausuren
Diese Informationen gelten für Erasmus-Studierende aus Bachelor-Studiengängen!
Allgemeine Vorschrift nach BA-Prüfungsordnung: Falls jemand in einem Modul in einer prüfungsrelevanten Klausur durchfällt, muss der- bzw. diejenige an der nächstmöglichen Klausur wieder teilnehmen.
Das bedeutet für Erasmus-Studierende, die sich für ihren Erasmus-Aufenthalt "beurlauben" lassen, dass sie erst wieder an der ersten nächstmöglichen Klausur teilnehmen müssen, die im Semester stattfindet, in dem sie wieder an der Universität Trier eingeschrieben sind.
Praktisches Beispiel:
a) Die Klausur im Modul XY im Sommersemester 2018 findet Ende Juli statt.
b) Der Studierende besteht die Prüfung nicht.
c) Der Studierende geht ab dem WiSe 2018/19 für zwei Semester an eine Partneruniversität im Rahmen des Erasmus-Programms.
d) Der Studierende lässt sich für diese Zeit an der Universität Trier (für die Dauer des Aufenthalts von zwei Semestern) "beurlauben". (Wichtig!)
e) Nach der Rückkehr vom Erasmus-Aufenthalt erfolgt die Rückmeldung an der Universität Trier zum WiSe 2019/20.
f) An dem nächstmöglichen Klausurtermin für das Modul XY im WiSe 2019/20 muss der Studierende dann teilnehmen!