Anerkennungen und Fachsemestereinstufungen
Im Fachbereich II sind für die Anerkennung bisher erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen sowie für eine entsprechende Fachsemestereinstufung die Prüfungsausschüsse BA/MA/BSc/MSc und BEd/MEd zuständig. Die Prüfungsausschüsse führen Anerkennungen und Fachsemestereinstufungen in den Fächern durch, die dem Fachbereich II angehören.
An welchen Prüfungsausschuss Ihr Anerkennungsantrag zu richten ist, hängt davon ab, für welchen (neuen) Studiengang die Leistungen anerkannt werden sollen.
Der Prüfungsausschuss BEd/MEd ist auch zuständig bei Anerkennungen für das Zertifikat DaZ/DaF, allerdings nur, wenn es sich um die Prüfungsordnung vom 01.08.2018 handelt.
Die Geschäftsführung der Prüfungsausschüsse hat das Dekanat des Fachbereiches II. Daher sind die Anträge dort einzureichen.
Für Anerkennungen/Fachsemestereinstufungen in Fächern der Universität Trier, die nicht dem Fachbereich II angehören, wenden Sie sich bitte direkt an die zuständigen Prüfungsausschüsse bzw. Dekanate.
Bitte wählen Sie Ihr Anliegen aus:
- Anerkennung während eines Auslandaufenthaltes erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen
- Sonstige Anerkennung/Fachsemestereinstufung (z. B. bei Hochschulwechsel, internem Studiengangs-/Fachwechsel, Wechsel der Prüfungsordnung)
Weitere Informationen zum Verfahrensablauf Beantragung Anerkennung und Fachsemestereinstufung finden Sie hier:
Der Verfahrensweg ist unbedingt zu beachten.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin des Dekanats, Sonja Becker.