Anerkennungen und Fachsemestereinstufungen BA/MA/MSc und BEd/MEd
Im Fachbereich II sind für die Anerkennung bisher erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen sowie für eine entsprechende Fachsemestereinstufung die Prüfungsausschüsse BA/MA/BSc/MSc und BEd/MEd zuständig.
An welchen Prüfungsausschuss Ihr Anerkennungsantrag zu richten ist, hängt davon ab, für welchen (neuen) Studiengang die Leistungen anerkannt werden sollen.
Der Prüfungsausschuss BEd/MEd ist auch zuständig bei Anerkennungen für das Zertifikat DaZ/DaF, allerdings nur, wenn es sich um die Prüfungsordnung vom 01.08.2018 handelt.
Die Geschäftsführung der Prüfungsausschüsse hat das Dekanat des Fachbereiches II. Daher sind die Anträge dort einzureichen.
Für Anerkennungen/Fachsemestereinstufungen in Fächern der Universität Trier, die nicht dem Fachbereich II angehören, wenden Sie sich bitte direkt an die zuständigen Prüfungsausschüsse bzw. Dekanate.
Bitte wählen Sie Ihr Anliegen aus:
- Anerkennung während eines Auslandaufenthaltes erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen
- Sonstige Anerkennung/Fachsemestereinstufung (z. B. bei Hochschulwechsel, internem Studiengangs-/Fachwechsel, Wechsel der Prüfungsordnung)
Weitere Informationen zum Verfahrensablauf Beantragung Anerkennung und Fachsemestereinstufung finden Sie hier:
Der Verfahrensweg ist unbedingt zu beachten.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Fachbereichsreferentin, Dr. Esther Leroy.