Auslandsanerkennungen

Zum Beantragen einer Anerkennung im Ausland erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen füllen Sie bitte das Antragsformular zunächst digital aus und reichen es dann in ausgedruckter Form und eigenhändig unterschrieben mit folgenden Anlagen im Dekanat des Fachbereiches II ein:

  • Aktuelle Studienverlaufsbescheinigung (bitte nicht Immatrikulationsbescheinigung) der Universität Trier (Dokument aus PORTA)
  • Nachweis(e) der im Ausland erbrachten Leistungen, die anerkannt werden sollen (Transcript of Records der Gasthochschule in Kopie)
  • Aktuelle Leistungsübersicht der Universität Trier, für den Studiengang, auf welchen sich die Anerkennung bezieht (Dokument aus PORTA)
  • Learning Agreement, falls vorhanden (in Kopie).

Erläuterungen zu einigen Punkten des Antragsformulars


Wenn Sie sich Leistungen für zwei Studienfächer des Fachbereiches II anerkennen lassen möchten, reichen Sie bitte alle notwendigen Unterlagen doppelt ein! Der Prüfungsausschuss sendet die Unterlagen zeitgleich an beide Fächer mit der Bitte, jeweils eine Anerkennungsempfehlung zu erstellen.

Einreichen der Anträge:

  • Persönlich zu den Sprechzeiten im Dekanat des Fachbereiches II (B-Gebäude, 2. Stock):
    Montag und Donnerstag 10-12 Uhr
  • Oder: Einwerfen ins Postfach „Dekanat FB II“ (B-Gebäude, 2. Stock)
  • Oder: Zusendung per Post an den Prüfungsausschuss (Adresse siehe Antragsformular).
     

Weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie hier:

Der Verfahrensweg ist unbedingt zu beachten.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin des Dekanats, Sonja Becker.