Magister Artium
Die Studiengänge Magister Artium (inkl. Prüfungsordnung) wurden aufgehoben. Eine Einschreibung in die Studiengänge Magister Artium ist seit dem Wintersemester 2013/14 rechtlich nicht mehr möglich.
Bis zum Ende des Sommersemester 2016 war es letztmalig möglich, in den o.g. Studiengängen Prüfungen abzulegen. Nur in ausgewiesenen Härtefällen war nach Einzellfallprüfung und -entscheidung des Prüfungsausschusses das Ablegen der Magisterprüfung letztmalig im Sommersemester 2018 möglich. Eine weitere Verlängerung des Magisterstudiums über diesen Zeitraum hinaus ist ausgeschlossen.
Sollte ein Studium in den alten Studiengängen mit dem Sommersemester 2016 bzw. in Ausnahmefällen mit dem Sommersemester 2018 nicht abgeschlossen worden sein, besteht nur noch die Möglichkeit, in die Bachelor-Studiengänge zu wechseln und ggf. bisher erworbene Leistungen anerkennen zu lassen. Informationen zur Leistungsanerkennung finden Sie hier.