Promotion

Registrierung als Doktorand/in / Einschreibung in einen Promotionsstudiengang

Doktorandinnen und Doktoranden müssen sich gemäß Hochschulgesetz zu Beginn der Promotion registrieren und verpflichtend eine Betreuungsvereinbarung abschließen. Dies geschieht über die Betreuungsvereinbarung, die aus zwei Teilen besteht:

  • Teil 1, zugleich Erfassungsbogen zur Registrierung für Promovierende;
  • Teil 2, Weitere Vereinbarungen zur Betreuung.

Sie finden diese Formulare hier (Teil 1) und hier (Teil 2).

Eine vom Graduiertenzentrum der Universität erstellte Handreichung zum Ausfüllen finden Sie hier.

Bitte füllen Sie die Betreuungsvereinbarung gemeinsam mit Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer vollständig aus. Anschließend reichen Sie die Betreuungsvereinbarung bitte mit folgenden Nachweisen (Kopien) im Dekanat ein:

  • Hochschulabschlusszeugnis, welches Sie zur Promotion qualifiziert (z. B. Master, Magister, …)
  • Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur)

Zur Einschreibung in einen Promotionsstudiengang des Fachbereiches II müssen Sie dem Studierendensekretariat u.a. den vom Dekanat unterzeichneten Teil 1 der Betreuungsvereinbarung („Erfassungsbogen zur Registrierung für Promovierende“) vorlegen.

Die Datenschutzerklärung zur Betreuungsvereinbarung finden Sie hier.

Zulassung zum Promotionsverfahren

Damit Ihr Zulassungsantrag zügig bearbeitet werden und das Verfahren zeitnah eröffnet werden kann, vergewissern Sie sich bitte vor der Abgabe des Antrages, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllt haben und entsprechende Nachweise beibringen können.

Doktorandinnen und Doktoranden, die vor dem 14. November 2017 ein Betreuungsverhältnis vereinbart haben, haben gemäß § 31 PromO 2017 die Möglichkeit zu wählen, ob das Promotionsverfahren auf Grundlage der Promotionsordnung 2007 oder der Promotionsordnung 2017 durchgeführt werden soll. 

Antragsformulare:

Einreichen der Zulassungsanträge:

  • Persönlich zu den Sprechzeiten im Dekanat des Fachbereiches II (B-Gebäude, 2. Stock):
    Montag und Donnerstag 10-12 Uhr
  • Oder: Einwerfen ins Postfach „Dekanat FB II“ (B-Gebäude, 2. Stock)
  • Oder: Zusendung per Post an das Dekanat des Fachbereiches II

Eidesstattliche Erklärung:
"Hiermit erkläre ich Eides statt, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig und nur mit den angegebenen Hilfmitteln verfasst habe und die wörtlich oder dem Inhalt nach aus fremden Arbeiten entnommenen Stellen als solche kenntlich gemacht sind. Ferner versichere ich, dass ich die gleiche Arbeit noch nicht für eine andere wissenschaftliche Prüfung eingereicht und mit der gleichen Abhandlung weder bereits einen Doktorgrad erworben noch einen Doktorgrad zu erwerben versucht habe."