Promotion (alte Ordnungen)
Registrierung als Doktorand/in / Einschreibung in einen Promotionsstudiengang
Eine Registrierung als Doktorand/in nach den alten Promotionsordnungen (PO 2007 und PO 2017) ist nicht mehr möglich. Informationen zur Registrierung nach der aktuellen Promotionsordnung finden Sie hier.
Wenn Sie ihr bereits begonnenes Promotionsverfahren nach der Promotionsordnung 2025 beenden möchten, finden Sie hier den Antrag auf Wechsel der Promotionsordnung.
Zulassung zum Promotionsverfahren
Damit Ihr Zulassungsantrag zügig bearbeitet werden und das Verfahren zeitnah eröffnet werden kann, vergewissern Sie sich bitte vor der Abgabe des Antrages, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllt haben und entsprechende Nachweise beibringen können.
Doktorandinnen und Doktoranden, die vor dem 14. November 2017 ein Betreuungsverhältnis vereinbart haben, haben gemäß § 31 PromO 2017 die Möglichkeit zu wählen, ob das Promotionsverfahren auf Grundlage der Promotionsordnung 2007 oder der Promotionsordnung 2017 durchgeführt werden soll.
Doktorandinnen und Doktoranden, die vor dem 17. November 2025 ein Betreuungsverhältnis vereinbart haben, haben gemäß § 30 PromO 2025 die Möglichkeit zu wählen, ob das Promotionsverfahren auf Grundlage der Promotionsordnung 2017 oder der Promotionsordnung 2025 durchgeführt werden soll.
Wenn Sie bereits nach der alten Promotionsordnung registriert wurden, finden Sie hier die erforderlichen Unterlagen:
Antragsformulare:
Einreichen der Zulassungsanträge:
- Persönlich zu den Sprechzeiten im Dekanat des Fachbereiches II (B-Gebäude, 2. Stock):
Montag und Donnerstag 10-12 Uhr - Oder: Einwerfen ins Postfach „Dekanat FB II“ (B-Gebäude, 2. Stock)
- Oder: Zusendung per Post an das Dekanat des Fachbereiches II
Eidesstattliche Erklärung:
"Hiermit erkläre ich an Eides statt, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig und nur mit den angegebenen Hilfsmitteln verfasst habe und die wörtlich oder dem Inhalt nach aus fremden Arbeiten entnommenen Stellen als solche kenntlich gemacht sind. Ferner versichere ich, dass ich die gleiche Arbeit noch nicht für eine andere wissenschaftliche Prüfung eingereicht und mit der gleichen Abhandlung weder bereits einen Doktorgrad erworben noch einen Doktorgrad zu erwerben versucht habe."
Promotionsordnungen
Die Promotionsordnungen finden Sie hier: