Betreuung einer Bachelorarbeit
Eine Bachelorarbeit kann an einer ausländischen Hochschule angefertigt werden und auch von einem Hochschullehrer dieser Hochschule, der aus diesem Fach stammt, betreut werden, sowohl 1. als auch 2. Betreuer. Wenn es sich um keinen Hochschullehrer handelt, muss eine Bestellung durch den Prüfungsausschuss erfolgen. Ein (1) Betreuer muss von der Universität Trier kommen.
(Mitteilung aus dem HPA vom 20.05.2010)