Promotionsverfahren im Fachbereich VI

Mit einer Promotion wird den Doktoranden die Befähigung bestätigt fachwissenschaftliche Probleme zu erkennen und kritisch zu diesen Stellung zu nehmen. Der Fachbereich VI der Universität Trier promoviert zum "Doktor der Naturwissenschaften" (Dr. rer. nat.) und zum "Doktor der Philosophie" (Dr. phil.). Dabei besteht die Promotionsleistung aus der Dissertation (kumulativ oder Dissertationsschrift) und der wissenschaftlichen Aussprache (Disputation). Bei kumulativen Dissertationen sind mindestens drei wissenschaftliche Originalarbeiten anzufertigen. Von diesen müssen mindestens zwei, davon eine in Erstautorenschaft, veröffentlicht oder zur Veröffentlichung angenommen sein. Mindestens eine dritte Originalarbeit muss zur Veröffentlichung eingereicht sein.

Voraussetzung zur Promotion ist in der Regel ein, mindestens mit der Gesamtnote "gut", abgeschlossenes Studium an einer deutschen oder einer als gleichwertig anerkannten ausländischen Hochschule.
Dazu zählen folgende Abschlüsse:

  • Masterabschluss
  • Staatsexamen
  • Diplomprüfung
  • erste Staatsexamensprüfung für das Lehramt an Gymnasien
  • Akademische Abschlussprüfung (M.A.)

Das Thema der Dissertation muss einem der Fächer des Fachbereichs VI entstammen.


Annahme zur Promotion

Für die Anfertigung der Dissertation soll zwischen der promovierenden und der betreuenden Person eine Betreuungsvereinbarung geschlossen werden. Die genaue Ausgestaltung der Vereinbarung sollte sich an den Hinweisen des GUT der Universität Trier orientieren. Als mögliche Vereinbarung stellt das Dekanat eine Vorlage zur Verfügung.
Das Vorliegen einer solchen Vereinbarung ist Voraussetzung für die Annahme der Promotion am Fachbereich VI. Sie muss zusammen mit dem Antrag auf Annahme im Dekanat des FB VI eingereicht werden. Zusätzlich zur Annahme im Fachbereich müssen sich Doktoranden laut Hochschulgesetz zu Beginn der Promotion registrieren. Dazu ist der Erfassungsbogen für Promovierende auszufüllen und mit dem Antrag auf Annahme abzugeben.

Es steht den Doktoranden frei sich als Promotionsstudent*in an der Universität Trier einzuschreiben. Richten Sie Ihre Anfrage dazu bitte an das Studierendensekretariat.


Eröffnung des Promotionsverfahrens

Der Antrag zur Eröffnung des Promotionsverfahrens ist in schriftlicher Form an das Dekanat zu richten.
Wenn Sie Ihr Promotionsverfahren eröffnen wollen, achten Sie bitte darauf, dass Sie alle Unterlagen (inkl. Dissertation) bis spätestens zwei Wochen vor der jeweiligen Sitzung des Fachbereichrates im Dekanat zur Prüfung eingereicht haben.
Bitte reichen Sie neben Ihrem Antrag auch eine Vorschlagsliste mit ein, die bereits alle Mitglieder (inkl. Vorsitzendem und Niederschriftführendem) des Promotionsausschusses enthält. Um sicherzustellen, dass alle aufgeführten Mitglieder informiert wurden, akzeptieren wir lediglich eine von allen Mitgliedern unterschriebene Liste.
Bitte orientieren Sie sich beim Zusammenstellen Ihrer Unterlagen an dieser Checkliste.
Um den Antrag auf Eröffnung stellen zu können, müssen Sie einen Einzahlungsnachweis über die Promotionsgebühr mit anfügen.


Gemäß § 12 der Promotionsordnung des Fachbereich VI ist die Dissertation entsprechend der von den Berichterstattenden genehmigten Form innerhalb von drei Jahren zu veröffentlichen.

Die aktuelle sowie vorangegangene Promotionsordnungen des Fachbereich VI finden Sie unter Ordnungen der Universität Trier.


Ansprechpartner:Innen

Bei Fragen und promotionsrelevanten Themen stehen die PromovierendenvertreterInnen des Fachbereich VI jeder Zeit gerne zur Verfügung: