Was wird gefördert?

Über Gleichstellungsfördermittel kann der Fachbereich VI Frauen* und Maßnahmen, die die Gleichstellung unterstützen, fördern. Finanzielle Zuschüsse können für die folgenden Zwecke zugesprochen werden. Alle Anträge müssen schriftlich an die Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereiches VI gestellt werden.

  1. Reisekostenzuschüsse: Gefördert werden Reisekostenzuschüsse im Umfang von bis zu 300 € für Forschungsaufenthalte, Teilnahme an Konferenzen und anderen Veranstaltungen (z.B. Methodenkurse, Weiterbildung, Feldarbeit usw.). Diese sollten nachweislich karrierefördernd sein.
  2. Unterstützung von Gleichstellungsfördernden Aktivitäten: Gefördert werden Maßnahmen, die die Gleichstellung von Frauen* in der Wissenschaft innerhalb der Geographie und den Umweltwissenschaften fördern, so z.B. Veranstaltungen und Gastvorträge, welche gleichstellungsrelevante Themen behandeln oder Studien und Forschungsvorhaben. Diese Maßnahmen werden in der Regel in einem Umfang von bis zu 300 € gefördert, welche z.B. die Reisekosten für Gastreferent*innen abdecken können.
  3. Individuelle Förderung von Mitarbeiterinnen* und Studentinnen*, die aufgrund besonderer familiärer oder persönlicher Umstände, Unterstützung in der Erfüllung ihrer professionellen Tätigkeit benötigen (z.B. Einschränkungen in der Laborarbeit durch Schwangerschaft). Unterstützung kann z.B. durch die Bereitstellung studentischer bzw. wissenschaftlicher Hilfskräfte erfolgen.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind alle (weiblichen) Mitglieder und Angehörige des Fachbereiches, die über kein eigenes Forschungs- oder Sachmittelbudget verfügen. Bezuschussung von gleichstellungsfördernden Aktivitäten können von allen Mitarbeitenden des Fachbereiches VI beantragt werden. 

Wie kann eine Förderung beantragt werden?

Antragsstellende können ihre Anfrage als formloses Anschreiben per E-Mail an die Gleichstellungsbeauftragte im Fachbereich VI schicken. Dabei sollten die Ausgaben (Höhe, Verwendungszweck, Zeitrahmen) klar benannt werden und begründet sein. Anfragen auf Reisekostenzuschüsse sollten kurz erläutern, inwieweit diese karrierefördernd sind.