Bachelorarbeit / Masterarbeit - Wie gehe ich vor, wenn ich einen externen Prüfer / eine externe Prüferin für die (Zweit-)Betreuung wähle?

Für die externe Betreuung der Bachelor- bzw. Masterarbeit muss bei Abgabe des Anmeldeformulars die Genehmigung des externen Prüfers / der externen Prüferin des jeweiligen Prüfungsausschusses dem Hochschulprüfungsamt vorliegen.

Im Vorfeld der Abgabe des Anmeldeformular ist der Antrag auf Zulassung des externen Prüfers / der externen Prüferin an das Dekanat FB VI (pruefung6uni-trierde) zu richten.

Bitte beachten Sie, dass es seit dem Wintersemester 2024/25 einen zentralen Prüfungsausschuss für das Lehramt gibt. Sollten Sie auf Lehramt studieren, wenden Sie sich bitte an: palauni-trierde. Weitere Infos finden Sie hier.

 

Folgende Daten sind uns zur Prüfung Ihres Antrages mitzuteilen:

Informationen des Studierenden

  • Name, Vorname
  • Matrikelnummer
  • Studiengang
  • Erstgutachter
  • Vorläufiger Titel der Arbeit

Daten des externen Prüfers / der externen Prüferin

  • Name, Vorname
  • Titel / akademischer Grad
  • Anschrift (Arbeitgeber)
  • Tel.-Nr.
  • E-Mailadresse
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort