Bachelorarbeit / Masterarbeit - Wie gehe ich vor, wenn ich einen externen Prüfer / eine externe Prüferin für die (Zweit-)Betreuung wähle?
Für die externe Betreuung der Bachelor- bzw. Masterarbeit muss bei Abgabe des Anmeldeformulars die Genehmigung des externen Prüfers / der externen Prüferin des jeweiligen Prüfungsausschusses dem Hochschulprüfungsamt vorliegen.
Im Vorfeld der Abgabe des Anmeldeformular ist der Antrag auf Zulassung des externen Prüfers / der externen Prüferin an das Dekanat FB VI (pruefung6uni-trierde) zu richten.
Bitte beachten Sie, dass es seit dem Wintersemester 2024/25 einen zentralen Prüfungsausschuss für das Lehramt gibt. Sollten Sie auf Lehramt studieren, wenden Sie sich bitte an: palauni-trierde. Weitere Infos finden Sie hier.
Folgende Daten sind uns zur Prüfung Ihres Antrages mitzuteilen:
Informationen des Studierenden
- Name, Vorname
- Matrikelnummer
- Studiengang
- Erstgutachter
- Vorläufiger Titel der Arbeit
Daten des externen Prüfers / der externen Prüferin
- Name, Vorname
- Titel / akademischer Grad
- Anschrift (Arbeitgeber)
- Tel.-Nr.
- E-Mailadresse
- Geburtsdatum
- Geburtsort