Bachelorarbeit / Masterarbeit - Wie gehe ich vor, wenn ich einen externen Prüfer / eine externe Prüferin für die (Zweit-)Betreuung wähle?
Für die externe Betreuung der Bachelor- bzw. Masterarbeit muss bei Abgabe des Anmeldeformulars die Genehmigung des externen Prüfers / der externen Prüferin des jeweiligen Prüfungsausschusses dem Hochschulprüfungsamt vorliegen.
Im Vorfeld der Abgabe des Anmeldeformular ist der Antrag auf Zulassung des externen Prüfers / der externen Prüferin an das Dekanat FB VI (pruefung6uni-trierde) zu richten.
Folgende Daten sind hierbei mitzuteilen:
Informationen des Studierenden
- Name, Vorname
- Matrikelnummer
- Studiengang
- Erstgutachter
- Vorläufiger Titel der Arbeit
Daten des externen Prüfers / der externen Prüferin
- Name, Vorname
- Titel / akademischer Grad
- Anschrift (Arbeitgeber)
- Tel.-Nr.
- E-Mailadresse
- Geburtsdatum
- Geburtsort