Einreise und Visum

Für Aufenthalte über drei Monaten oder für Aufenthalte, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit führen, sind Ausländer/innen grundsätzlich visumspflichtig. Ob Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen, können Sie der Staatenliste zur Visumpflicht des Auswärtigen Amtes entnehmen.

Einreise ohne Visum

EU-Staatsangehörige

Staatsangehörige der Europäischen Union sowie Bürger des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz sowie deren Familienangehörige benötigen weder ein Visum für die Einreise noch eine Genehmigung für einen längeren Aufenthalt. Für die Einreise ist lediglich ein gültiger Pass oder Personalausweis notwendig (§ 2 Abs. 5 FreizügG). Nach Ihrer Einreise müssen Sie (wie auch ein deutscher Staatsbürger) innerhalb von drei Monaten Ihren Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt der Stadt, in der sie wohnen, anmelden.

Nicht-EU-Staatsangehörige, die kein Einreisevisum brauchen

Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten sind für Aufenthalte in Deutschland grundsätzlich visumspflichtig. Jedoch benötigen Angehörige der Staaten, für die die Europäische Gemeinschaft die Visumspflicht aufgehoben hat, für Besuchsaufenthalte (ohne Erwerbstätigkeit!) bis zu 90 Tagen kein Visum. 

Einreise mit Visum

Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten sind für Aufenthalte in Deutschland grundsätzlich visumspflichtig. Das entsprechende Visum für Ihren Aufenthalt ist bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland oder dem Land Ihres ständigen Wohnsitzes zu beantragen. Einen guten Überblick über die verschiedenen Aufenthaltstitel für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Nicht-EU-Staaten bietet das Faltblatt der Hochschulrektorenkonferenz (HRK).

Das Visum kann in Deutschland vor Ort bei der zuständigen Ausländerbehörde in einen Aufenthaltstitel umgewandelt werden. Die verschiedenen Aufenthaltsgenehmigungen beinhalten unterschiedliche Rechte, sowohl was den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland betrifft als auch die Erwerbstätigkeit innerhalb der Bundesrepublik.

Weitere Informationen zu Visatypen und Einreise nach Deutschland finden Sie auch auf den den Websiten von Euraxess.

Familienmitglieder

Ehegattennachzug

Wenn Ihr/e Ehepartner/in mit nach Deutschland einreisen möchte, erhält er/sie in der Regel den selben Aufenthaltstitel wie Sie selbst. Das Aufenthaltsrecht endet, wenn Ihr Aufenthaltsrecht zu Ende ist.

Die Aufenthaltserlaubnis für den Ehegatten wird in der Regel erteilt, wenn der Lebensunterhalt beider Ehegatten ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe gesichert ist, ausreichender Wohnraum zur Verfügung steht und ausreichender Krankenversicherungsschutz besteht.

Kindernachzug

Nach derzeitiger Rechtslage besteht ein Rechtsanspruch auf Aufenthaltserlaubnis von Kindern nur dann, wenn beide Eltern die Aufenthaltserlaubnis besitzen, das Kind das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und seine Unterbringung und sein finanzieller Unterhalt gesichert sind. In anderen Fällen entscheidet die Ausländerbehörde nach Ermessen.