FAQ Bewerbung - Häufige Fragen
Bewerbung - Prozess
Das PORTA-System der Universität Trier ist Ihr persönliches Portal, dass Sie ab der Bewerbung, über die Einschreibung an der Universiät Trier durch Ihr Studium begleitet.
Um sich an der Universität Trier zu bewerben, müssen Sie sich erst einmal in PORTA registrieren, und den Anweisungen aus PORTA folgen.
PORTA hat eine Vielzahl an Funktionen, die Sie im Studienalltag brauchen werden. Sie können sich hier, wenn eingeschrieben, zu Lehrveranstaltungen an- und abmelden, zu Prüfungen an- und abmelden, sich Bescheinigungen herunterladen und Ihre Kontaktdaten bearbeiten.
In der Regel:
Studienanfang im Wintersemester ⇒ Bewerbungszeitraum beginnt Anfang Mai
Studienanfang im Sommersemester ⇒ Bewerbungszeitraum beginnt Mitte Dezember
Das heißt: das Portal PORTA öffnet, und die Bewerber*innen können sich registrieren.
Der Bewerbungsprozess für alle Studiengänge ist rein online und erst zur Einschreibung (Immatrikulation) können Bewerber*innen aufgefordert werden Unterlagen einzureichen. In der Zulassung wird Ihnen dann die Frist zur Vorlage der Dokumente mitgeteilt.
Die Frist bis wann die Bewerbung online eingegangen sein muss, ist abhängig von Ihrer Nationalität und dem Studiengang, den Sie gewählt haben.
Grundsätzlich ist die Bewerbung online und alle Dokumente müssen als .pdf hochgeladen werden. Erst nach der Zulassung können Sie aufgefordert werden Dokumente postalisch und amtlich beglaubigt nachzureichen.
Die amtliche Beglaubigung ist eine offizielle Bestätigung, dass eine Kopie mit dem Original-Dokument übereinstimmt. Die Bestätigung erfolgt durch eine autorisierte Behörde oder einen Notar.
Senden Sie uns Ihre Unterlagen nur zu, wenn Sie im Bewerberportal oder vom Studierendensekretariat dazu aufgefordert werden. Nutzen Sie dann folgende Adresse:
Universität Trier
Studierendensekretariat
54286 Trier
Ja. Die Universität Trier bietet die Möglichkeit, mit dem Studium auch zum Sommersemester zu beginnen. Ausgenommen vom Start im April sind einzelne zulassungsbeschränkte Studiengänge, für die man sich weiterhin nur zum Wintersemester einschreiben kann.
Ja, das geht unter bestimmten Voraussetzungen. Weitere Infos
Der Verzicht nach Einschreibung ist möglich und muss über den Antrag auf Verzicht beantragt werden. Hier kann auch eine Rückerstattung gefordert werden. Es gilt die Frist zu beachten, und der Betrag, welcher zurückerstattet werden kann ist geringer als der Betrag, der als Ersteinschreiber gezahlt wurde. Dies ist abhängig vom Studiengang und ob schon der Studentenausweis (TUNIKA) gedruckt wurde.
Bewerbung - Voraussetzungen
Die Universität Trier bietet eine Vielzahl an Bachelor- und Masterstudiengängen an, sowie weitere Studienmöglichkeiten.
Umfangreiche Informationen finden Sie hier.
Internationale Bewerber*innen müssen Sprachkenntnisse in Deutsch oder Englisch, je nach gewünschtem Studiengang, nachweisen.
Eine Mindestnote ist eine Zugangsvoraussetzung zu einem Master Studiengang. Nicht jeder Master Studiengang verlangt eine Mindestnote. Die Fachprüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs führt alle Zugangsvoraussetzungen auf. Jeder, der die Mindestnote, sowie die anderen Zugangsvoraussetzungen (§2 der Fachprüfungsordnung) erfüllt, erhält eine Zulassung.
Die Mindestnote darf nicht mit dem NC verwechselt werden, also ob ein Studiengang zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt ist, da hier der Zugang zum Studiengang auf eine festgelegte Anzahl von Studierenden beschränkt ist.
Jeder Student in Deutschland muss krankenversichert sein. Damit Sie eingeschrieben werden können, müssen Sie spätestens nach der Zulassung eine gesetzliche Krankenkasse kontaktieren, damit diese Ihren Status überprüft und per Datenaustausch an uns übermittelt. Geben Sie beim Kontakt mit der gesetzlichen Krankenkasse bitte die Absendenummer der Universität Trier an: H0000570.
In einem zulassungsbeschränkten Studiengang sind die Anzahl der Plätze limitiert. Dies bedeutet, dass nicht alle Bewerber*innen die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen einen Platz erhalten können, sondern die Plätze müssen vergeben werden: Ein Teil an die Bewerber*innen mit den besten Noten, der andere Teil an Bewerber*innen mit Wartesemestern seit ihrem Abschluss.
Die Bewerber*innen müssen somit erst einmal einen Antrag auf einen Studienplatz stellen und dann auf ein Platzangebot warten, um dann den Antrag auf Immatrikulation zu stellen. Weitere Infos
Nur Bewerber*innen, die sich für einen zulassungsbeschränkten (NC) Bachelor Studiengang im 1. Fachsemester bewerben, müssen sich, bevor Sie sich in PORTA bewerben, bei DoSV / Hochschulstart registrieren.
Das Vergabeverfahren der Master NC Fächer, sowie das Vergabeverfahren für Bachelor NC Fächer für höhere Fachsemester, findet direkt an der Universität Trier statt, deshalb ist hier keine Registrierung bei DoSV / Hochschulstart nötig.
Alle Abiturientinnen und Abiturienten, die das vorgezogene Abitur in RLP absolvieren, können sich für das SoSe auf einen Studiengang bewerben bzw. einschreiben und müssen die entsprechenden Fristen einhalten.
Da zum Bewerbungszeitpunkt das Abiturzeugnis noch nicht vorliegt, kann stattdessen das Zeugnis der Jahrgangsstufe 12/2 im Bewerbungsportal hochgeladen werden. Die Einschreibung wird umgesetzt, sobald das Abiturzeugnis nachgereicht worden ist.
Dies muss spätestens bis zum vierten Werktag im April geschehen.
Unter bestimmten Voraussetzungen - ja! Weitere Infos
Ja, können Sie. Nachdem Sie unser Bewerbungsportal Porta durchlaufen haben werden Sie von der Sachbearbeitung aufgefordert eine Bewertungsgebühr zu überweisen, damit wir die Unterlagen aus dem Ausland auswerten können. Stellen Sie bitte sicher, dass die ausländischen Unterlagen, wenn diese im Original nicht auf Deutsch oder Englisch vorliegen, von einem vereidigten Übersetzer ins Deutsche oder Englische übersetzt wurden.
Prüfungsleistungen deutscher, aber auch ausländischer Hochschulen, können anerkannt werden, sobald Sie in Trier eingeschrieben sind. Die Prüfungsanerkennung erfolgt in der Regel über die Prüfungsausschüsse der Fächer. Mit der Anerkennung der Prüfungsleistungen zusammen hängt die Fachsemestereinstufung, wenn man während des Studiums die Hochschule oder auch das Fach wechselt und Anteile des vorherigen Studiums in das Studium an der Universität Trier integrieren möchte.
International
Sie müssen sich erst einmal über PORTA registrieren.
Im Anschluss bewerben Sie sich online, wo Sie alle Dokumente als .pdf in PORTA hochladen müssen. Ers mit der Zulassung können Sie aufgefordert werden, beglaubigte Kopien Ihrer Dokumente per Post an die Universität Trier senden.
Vorab können Sie mithilfe der Datenbank Anabin prüfen, ob Ihr Schul-/ Studienabschluss anerkannt wird.
Es gelten die Fristen für Bewerber*innen gemäß Ihrer Nationalität, außer Sie sind Bildungsinländer*in.
Sie gelten als Bildungsinländer*innen (nicht-deutsche Nationalität, deutscher Schulabschluss). Bei der Bewerbung gelten somit die selben Termine & Fristen und die selben Zugangsvoraussetzungen wie für deutsche Bewerber*innen.
Sie müssen Ihre Dokumente zur Bewerbung nur als .pdf im Bewerbungsportal hochladen.
Ihre HZB ist fachgebunden. Auf unserer Seite zum Studienkolleg können Sie eine Liste unserer Studiengänge finden und den Kurs des Studienkollegs, welchen Sie dafür benötigen, sowie Informationen zur Bewerbung.
Nein. Wenn Sie sich auf einen deutschsprachigen Studiengang bewerben, müssen Sie mindestens ein B2 Zertifikat vorweisen. Wenn alle anderen Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind, werden Sie dann von uns zur DSH Prüfung eingeladen (bedingte Zulassung). Wenn Sie die DSH Prüfung mit mind. DSH 2 bestehen, können Sie sich für Ihr Fachstudium einschreiben.
Folgende Sprachnachweise befreien Sie von der Teilnahme an der DSH Prüfung.
Nein. Die Universität Trier arbeitet nicht mit Uni Assist zusammen. Somit ist eine Bewerbung über Uni Assist, oder das Einsenden von Bescheinigungen von Uni Assist weder hilfreich noch nötig, um sich an der Universität Trier zu bewerben. Sie starten Ihre Bewerbung an der Universität Trier, in dem Sie sich in PORTA registrieren.
Wie alle anderen Bewerber müssen Sie sich überPORTA registrieren und dann eine Bewerbung anlegen. Alle nötigen Dokumente müssen online als .pdf hochgeladen werden. Es gelten dieFristen für deutsche Bewerber*innen.
Vorab können Sie mithilfe der Datenbank Anabin prüfen, ob Ihr Schul-/Studienabschluss anerkannt wird.
Kosten
Alle Studierenden der Universität Trier bezahlen jedes Semester einen Semesterbeitrag. Dieser Semesterbeitrag ist keine Studiengebühr, sondern ein Solidarbeitrag.
Die Universität Trier verlangt keine Bewerbungskosten.
Lediglich für die Auswertung ausländischer Zeugnisse wird eine Bewertungsgebühr erhoben.
Die Universität Trier erhebt für die Bewertung ausländischer Zeugnisse von ausländischen Bewerber:innen eine Bewertungsgebühr. Eine Bewerbung wird erst dann bearbeitet, wenn der entsprechende Betrag bei der Universität Trier eingegangen ist und die einzureichenden Unterlagen vollständig online hochgeladen wurden.
Die Bewertungsgebührwird nur einmal erhoben, auch wenn Sie sich für mehr als einen Studiengang bewerben.
Beide Gebühren müssen auf das gleiche Konto überwiesen werden:
Empfänger: Landeshochschulkasse Mainz
Konto Iban: DE 22 5451 0067 0228 1556 76
Verwendungszweck: Universität Trier 6401 8700 38921, Bewerbernummer xxxxxxxxx, Name, Geburtsdatum tt.mm.jjjj
Unter einem Zweitstudium versteht man das Absolvieren eines zweiten Studienganges, mit dem der gleiche Ausbildungsgrad wie im ersten Studienabschluss erreicht wird. Beispiel: Sie haben schon ein Bachelor und möchten ein neues Bachelor Studium beginnen - dieses wäre somit Ihr Zweitstudium. Ein konsekutiver Masterstudiengang nach einem Bachelorstudium ist dagegen kein Zweitstudium.
Ein Zweitstudium ist grundsätzlich gebührenpflichtig, d.h. neben dem Semesterbeitrag kommen jedes Semester zusätzlich Zweitstudiengebührenauf Sie zu.
Ja. Die Stipendienberatung informiert und berät zu verschiedenen Förderwerken und -programmen.
Weitere Möglichkeiten der Finanzierung (z.B. BaföG, Bildungs-/Studienkredite) werden hiererläutert.
Schon Student*in in Trier?
Wenn Sie Student*in in Trier sind können Sie Ihren Studiengang / Ihr Studienfach wechseln oder ergänzen, bzw. sich mit dem Antrag zur Studiengangänderung zum Doppelstudium einschreiben.
Voraussetzung für die Bearbeitung des Antrags ist, dass Sie sich schon für das kommende Semester rückgemeldet haben. Füllen Sie den Antrag auf Studiengangänderung aus, unterschreiben ihn und reichen ihn innerhalb der Fachwechselfrist beim Studierendensekretariat ein.
In Ausnahmefällen ist es möglich, bereits im Masterstudiengang eingeschrieben zu werden, bevor der Bachelorabschluss vorliegt. Dies geschieht dann in der Regel im letzten Semester des Bachelor Studiengangs nachdem der Antrag auf Studiengangänderung (freies Fach) gestellt wurde. Bei NC Fächern muss eine Bewerbung über Porta gestellt werden. Weitere Infos
Sonstige Programme / Austauschprogramme
Sie können sich an der Universität Trier als Austausch- und Abschlussstudierender (Double Degree Seeking) einschreiben, wenn sie simultan einen Master an der Heimathochschule und einen Master an der Uni Trier absolvieren.
Die Bewerber*innen werden von der Heimathochschule nominiert und kommen im Rahmen eines Partnervertrages. Vor der Bewerbung sind sie in Kontakt mit dem International Office (exchangestud@uni-trier.de), welches sie über Bewerbungsprozess beim Admissions Office, Zimmerangebot und Teilnahme am Deutschkurs informiert.
Erasmus ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. Studierende können an Austauschen mit anderen Universitäten teilnehmen. Weitere Informationen zum Programm an der Universität Trier erhalten Sie über das International Office.
Der Studiengang ist der erste an der Universität Trier angesiedelte Studiengang, der von der Deutsch-Französischen Hochschule anerkannt wird. Er zeichnet sich durch den Umfang des Auslandsstudiums (Universität Straßburg) und die konsequente Zusammenführung der deutschen und französischen Studierenden in gemeinsamen semesterübergreifenden TRISTRA-Modulen zu zentralen Themen der europäischen Geschichte, Gesellschaft und Politik aus.
Welche Unterlagen notwendig sind um sich einzuschreiben, und wie der Bewerbungsprozess funktioniert, erfahren Sie hier.
Seit 1999 arbeiten die Universitäten Kaiserslautern, Koblenz-Landau, des Saarlandes und Trier im Bereich von Lehre und Studium, Weiterbildung und Forschung verstärkt zusammen. Aufgrund dieser Vereinbarung können Studierende nicht nur Lehrveranstaltungen ihrer Heimatuniversität, sondern auch die Veranstaltungen der drei anderen Universitäten im Rahmen der jeweils bestehenden Zugangsbedingungen besuchen. Damit wird es den Studierenden ermöglicht, ergänzende Studienangebote wahrzunehmen.
Wichtig ist zu wissen, dass man sich an der Hochschule, wo man dann Zweithörer wird, nur für Fächer einschreiben kann, die nicht an der jeweiligen Heimatuniversität angeboten werden.
Alle Studierende die in Trier regulär immatrikuliert sind haben die Möglichkeit, sich auch an den UniGR-Partneruniversitäten einzuschreiben.
Dies gilt natürlich auch umgekehrt, d.h. Sie können sich von einer dieser Partneruniversitäten an der Universität Trier bewerben.
Als Freemover, also Austauschstudierender außerhalb der Programme (wie z.B. Erasmus), die wir mit Partneruniversitäten haben, können Sie maximal 2 Semester eingeschrieben sein.
Rechtliches
Die Einschreibeordnung legt fest, unter welchen Bedingungen sich Studieninteressierte an der Universität Trier einschreiben können.
Die Prüfungsordnung liefert den rechtsverbindlichen Rahmen für das Studium. Sie regelt alle Belange der Prüfungen, welche Prüfungsleistungen erbracht werden müssen, Zugangsvoraussetzungen, An- und Abmeldepflichten, Notenbildung etc.
Die Einhaltung der Ordnung kann im Notfall vor einem Verwaltungsgericht eingefordert werden.
Den rechtlichen Rahmen für Ihre Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation bildet das Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz. Weitere Informationen.