Sachgebiet Zentrale Beschaffung
Das Sachgebiet Zentrale Beschaffung ist für den Einkauf gemäß den gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie den internen Beschaffungsrichtlinien der Universität zuständig und vergibt zentral alle Liefer- und Dienstleistungsaufträge (ausgenommen Softwarelizenzen.
Hinweis für Rechnungssteller
Am 01.03.2026 wird ein neuer Zentraler Rechnungseingang eingeführt.
Als Rechnungssteller beachten Sie bitte die Regelungen zur Rechnungstellung.
Umstellung auf Zoom X Phone (VoIP) - Headset-Bedarf

Ab September 2025 wird an der Universität Trier über Zoom X Phone telefoniert. Dazu werden vom ZIMK Headsets aus zentralen Mitteln bereitgestellt, wenn bislang kein dienstliches Headset zur Verfügung steht.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter https://voip.uni-trier.de/. Melden Sie Ihren Headset-Bedarf über den Link auf dieser Seite.
Bedarfsmeldungen über Headsets ohne Materialnummer werden generell abgelehnt.
Aktuelles
15.04.2026: Bitte beachten Sie die Hinweise zu Repräsentationsbeschaffungen und Bewirtungen.
04.09.2025: Direktkäufe bitte ab sofort über das neue Webformular beantragen.
09.12.2024: Literatur und Medien werden über ein Bestellformular der UB (interner Link), statt über TURM-Bedarfsmeldung angefordert.
15.07.2024: Die Zentrale Beschaffung übernimmt die Bearbeitung der Werk- und Honorarverträge mit natürlichen Personen von der Abteilung III.
02.05.2024: Die Universitätsleitung hat die Beschaffung von elektrisch höhenverstellbaren Sitz-/Steh-Arbeitstischen neu geregelt.
Weitere Informationen finden Sie unter dem Punkt Büroeinrichtung.
Unter dem Punkt TURM: Bedarfsmeldungen stehen u. a. folgende Informationen zur Verfügung:
- TURM Anleitungen und Schulungsvideos
- Hinweise zu Repräsentationsbeschaffungen und Bewirtungen
- Wichtige Hinweise für Exkusionen
- Allgemeine Hinweise für Bedarfsmeldungen
- Häufig gestellte Fragen - FAQ
Wegweiser Zentrale Beschaffung
Im Kaufhaus der Universität (KdU) steht ein fester Produktkatalog zur Verfügung, der sofort beim jeweiligen Lieferanten bestellt werden kann. Für jede Kostenstelle ist eine Einkaufsberechtigung erforderlich, die direkt im KdU beantragt werden kann. Folgende Artikel stehen im KdU zur Verfügung: | Die Zentrale Beschaffung hat mehrere Rahmenverträge abgeschlossen, bzw. muss über Rahmenverträge des Landes Rheinland-Pfalz beziehen. Nach Beschluss der Hochschulleitung wurden in Abstimmung mit dem ZIMK IT-Standardgeräte (PC-Systeme, Monitore, Notebooks und Drucker) definiert, die grundsätzlich anzuschaffen sind. |
Für Material, das nicht im Sortiment des KdU enthalten ist, können Bedarfsmeldungen im TURM-Portal angelegt werden. Beachten Sie bitte die Hinweise zu Bedarfsmeldungen. Bedarfsmeldungen erfolgen über das TURM-Portal. | Für Literatur und Medien steht ab 09.12.2024 das Bestellformular für Medien und Literatur zur Verfügung. Das Anlegen einer Bedarfsmeldung erfolgt über die neue automatisierte ALMA-Schnittstelle. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem Menüpunkt Literatur und Medien. Software und Lizenzen werden vom ZIMK beschafft und zur Verfügung gestellt.
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Folgende Vorgänge werden nicht über TURM-Bedarfsmeldung abgewickelt
- GEMA-Gebühren (s. d. Urheberrechte)
- Mitgliedsbeiträge (s. d. Mitgliedschaften)
- Versicherungen (s. d. Abt. I / Allgemeine Verwaltung)
- Kosten, die im Rahmen einer Dienstreise entstehen (s. d. Abt. III / Portal Dienstreisen)
- Kosten für Übernachtungen und Reisen von Externen, auch im Rahmen von Tagungen (s. d. Abt. III / Portal Dienstreisen)
- "Echte" Zuschüsse, d. h. ohne Leistungsaustausch
(Bitte im Zweifelsfall die Abwicklung von Zuschüssen im Vorfeld mit der Zentralen Beschaffung besprechen.)
Sachgebietsleitung
