Forschungsfonds der Universität Trier


Anschubfinanzierung von Forschungsvorhaben sowie Unterstützung von Promotions- und Habililtationsvorhaben

Regelmäßig stehen Mittel zur Anschubfinanzierung von Forschungsvorhaben an der Universität Trier sowie zur Unterstützung von Promotions- und Habilitationsvorhaben zur Verfügung.

Maßgeblich für die Bewilligung der Anträge ist neben ihrer Qualität die Aussicht auf die mit dem Projekt verbundene Einwerbung von Drittmitteln sowie die Förderung von Forschungsaktivitäten des wissenschaftlichen Nachwuchses.

Antragsfristen sind der 30. April (Anschubprojektstart ab August) und der 31. Oktober (Anschubprojektstart ab Januar) eines jeden Jahres.


Reisekostenzuschüsse für Tagungs- und Kongressreisen

Promovierende und Habilitierende der Universität Trier, die mit einem eigenen Beitrag an einer internationalen Tagung im Ausland teilnehmen, können sich um diese Mittel aus dem Forschungsfonds bewerben.

Anträge können jederzeit beim Forschungsreferat eingereicht werden.